Steuervorteile und Kaufprämie beschlossen

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Steuervorteile und Kaufprämie beschlossen. beck-aktuell, 18.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175996)
Die Bundesregierung will den Kauf von Elektrofahrzeugen stärker fördern. Wer ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug erwirbt, soll künftig eine Prämie von 4.000 Euro erhalten. Dies hat das Bundeskabinett am 18.05.2016 beschlossen. Zudem sollen neue Elektroautos zehn Jahre von der Steuer befreit sein.
Aufladen im Betrieb kein geldwerter Vorteil
Wer sein Elektroauto im Betrieb des Arbeitgeber aufladen darf, kann sich freuen: Dieser Vorteil ist für ihn nach der geplanten Neuregelung steuerfrei. Auch wenn hier Stromkosten gespart werden, die "Tankfüllung" soll nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden. Dies sei anders als bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen, wie Dienstwagen oder Essensgutscheinen, teilte die Bundesregierung mit.
Aufbau von Ladestationen soll über Lohnsteuer bezuschusst werden
Auch Arbeitgeber sollen laut Regierung von dem Gesetzentwurf profitieren: Sie könnten über die Lohnsteuer den Aufbau von Ladestationen auf ihrem Betriebsgelände bezuschussen lassen, heißt es. Beides sehe der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vor. Die Regelungen seien Teil eines Marktanreizprogrammes, das zu größerem Absatz von Elektrofahrzeugen und schnellerem Ausbau der Ladeinfrastruktur beitragen soll.
In ersten zehn Jahren soll Kfz-Steuerfreiheit gelten
Auch, wer sich ein Elektroauto neu zulege, solle sparen: Es sei nach den Plänen der Bundesregierung ab der Erstzulassung zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Das neue Gesetz ist Bestandteil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität, auf das sich die Spitzen der Fraktionen Ende April 2016 geeinigt hatten.
Kaufprämie besiegelt
Als weiteren Baustein des Pakets nahm das Kabinett den Entwurf der Richtlinie zur Förderung des Absatzes elektrisch betriebener Fahrzeuge zur Kenntnis. Die Richtlinie regelt den Umweltbonus für Elektrofahrzeuge – die sogenannte Kaufprämie. Vorgesehen ist, einen Betrag von 4.000 Euro für rein elektrische Fahrzeuge und von 3.000 Euro für Plug-in-Hybride zu gewähren. Bund und Industrie sollen jeweils die Hälfte des Zuschusses tragen. Zuständig sei das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Es soll den Bonus auszahlen. Die Anträge könnten online beim Bafa gestellt werden. Das Amt vergebe die Förderung solange, bis die Bundesmittel von 600 Millionen Euro aufgebraucht sind. Das Programm laufe spätestens 2019 aus.
Auch Ausbau der Ladeinfrastruktur soll gefördert werden
Die Förderrichtlinie zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland sei gleichfalls in Arbeit, heißt es in der Mitteilung. Mit dem Programm will die Bundesregierung den Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Schnelllade- und Normallladestationen fördern. 300 Millionen Euro stellt sie dafür von 2017 und bis 2020 bereit. Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen soll das Programm verwalten. Die Mittel für die Maßnahmen des Paketes sollen aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" bereitgestellt werden.
- Redaktion beck-aktuell
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