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DStV wehrt sich gegen einseitige Belastung der Bürger durch Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens

Produkthaftung 2026

Technikgestützter Bürokratieabbau ja – aber nicht zu Lasten der Bürger und deren Steuerberater. Der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes e. V. (DStV), Harald Elster, forderte am 05.10.2015 in seiner Rede anlässlich des 38. Deutschen Steuerberatertags in Wien eine gleichmäßige Verteilung der Lasten aus der Digitalisierung zwischen der Finanzverwaltung und den Bürgern. Elster nahm hierzu Bezug auf den vorliegenden Referentenentwurf zur "Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“.

Elster bemängelt ungleiche Risiko- und Lastenverteilung

Zwar werde versucht, die zunehmende Digitalisierung zur Umsetzung eines effizienteren Besteuerungsverfahrens zu nutzen, jedoch führe der Entwurf zu einer ungleichen Risiko- und Lastenverteilung zwischen Finanzverwaltung und Beratern bzw. Bürgern, monierte Elster. Die geplanten Vorabanforderungen von Steuererklärungen, basierend auf einer automationsgestützten Zufallsauswahl, müssten durch eine Härteklausel abgemildert werden, schlägt der DStV-Präsident vor.

Elster für verschuldensunabhängige Fristverlängerung

Diese müsse eine verschuldensunabhängige Fristverlängerung vorsehen. Zudem sei die geplante Abgabefrist von drei Monaten zu kurz. Eine Verlängerung der Frist müsse insbesondere vor dem Hintergrund möglich sein, dass nach Fristablauf automatische Verspätungszuschläge ohne Ermessensentscheidung festgesetzt würden. Die Kombination der geplanten Änderungen belaste vor allem kleine und mittelständische Beratungskanzleien.

Haftungsausweitung zu Lasten der Steuerberater moniert

Elster beanstandete auch die zunehmende Haftungsausweitung zu Lasten der Steuerberater. Derzeit bestünden bedingt durch die fehlende Unterschrift bei elektronischen Steuererklärungen Rechtsunsicherheiten. Künftig sei eine Haftung des Steuerberaters für Steuerverkürzungen oder Steuervorteile vorgesehen, sofern er die im Auftrag übermittelten Daten nicht unverzüglich seinem Mandanten zur Verfügung stellt. Dies sei eine unverhältnismäßige Abwälzung der Risiken sowie Lasten auf Dritte. An dieser Stelle nutze die Digitalisierung offensichtlich ausschließlich den Finanzbehörden. Eine entsprechende Anpassung des Referentenentwurfs ist nach Ansicht des DStV unabdingbar, um eine gerechte Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zu erreichen.