Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert Nachbesserungen am Antikorruptionsgesetz

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Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert Nachbesserungen am Antikorruptionsgesetz. beck-aktuell, 01.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178401)
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sieht weiteren Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. So sollten die umstrittenen Anwendungsbeobachtungen von Medikamenten an Patienten in ihrer jetzigen Form klar verboten werden, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch: "Alle notwendigen Studien müssen durch eine Bundesbehörde genehmigt werden und strengen Transparenzregeln unterliegen."
Vorherige Information der Patienten und Öffentlichmachung der Studien
Rund 1,7 Millionen Patienten seien 2014 in Anwendungsbeobachtungen einbezogen gewesen - "in der Regel ohne ihr Wissen", kritisierte Brysch. "Die Medikamentenverordnung muss sich an der bestmöglichen Therapie orientieren - nicht an wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen und Ärzten." Patienten müssten künftig vom Arzt vorab informiert werden und einer Teilnahme an einer solchen Studie schriftlich zustimmen. Alle wesentlichen Studien-Ergebnisse müssten in einer Datenbank veröffentlicht werden. Dazu gehörten auch die Namen der beteiligten Ärzte sowie die Höhe der gezahlten Aufwandsentschädigungen. Bei den Anwendungsbeobachtungen will die Pharmaindustrie Informationen über Arzneimittel unter Alltagsbedingungen gewinnen. Bei Anwendungsstudien ist es bisher nicht immer deutlich, ob ein Medikament dem Patienten hilft oder aber eher dem Arzt und dem Hersteller.
Nach neuem Gesetz droht Haft bei Korruption im Gesundheitswesen
Die Koalition hatte sich im ersten Quartal des Jahres 2016 auf letzte Details des Gesetzes verständigt. In der Sitzungswoche vom 11. bis 15. April 2016 soll das Gesetz endgültig verabschiedet werden. Korrupten Ärzten, Apothekern, Physiotherapeuten oder Pflegekräften drohen dann bis zu drei Jahre Haft. Besonders schwere Fälle von Bestechung oder Bestechlichkeit werden sogar mit fünf Jahren geahndet. Künftig machen sich auch Pharmavertreter strafbar, wenn sie aktiv bestechen. Brysch begrüßte, dass Strafverfolgung bei Korruption im Gesundheitswesen künftig nicht mehr nur auf Antrag von bestimmten Personen möglich ist, sondern bei Verdacht auch von Amts wegen erfolgen kann. "Hier haben die Rechtspolitiker der Koalition noch rechtzeitig die Kurve gekriegt", sagte er.
BGH-Urteil von 2012 machte Strafbarkeitslücke öffentlich bekannt
Die Rechtsexpertin der Unions-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, unterstrich, mit dem Gesetz werde die bestehende Strafbarkeitslücke geschlossen. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2012, der damals kritisierte, dass niedergelassene Ärzte nicht wegen Bestechlichkeit bestraft werden können. Winkelmeier-Becker wies zudem darauf hin, dass anders als im ursprünglichen Entwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) Verstöße gegen das Berufsrecht nicht als Korruption strafbar sein würden. Von Ärzteseite wurde ein konkreter Katalog gefordert, was als korrupt gewertet werde und was nicht. Den wird es aber so nicht geben.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert Nachbesserungen am Antikorruptionsgesetz. beck-aktuell, 01.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178401)



