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dbb kündigt Verfassungsklage gegen Tarifeinheitsgesetz an

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Nachdem der Deutsche Bundestag am 22.05.2015 das Gesetz zur Zwangs-Tarifeinheit verabschiedet hatte, hat der Bundesvorsitzende des dbb Beamtenbund und Tarifunion Klaus Dauderstädt angekündigt, gegen das Gesetz eine Verfassungsklage in Karlsruhe einzulegen. Die beschlossene Regelung verstoße gegen das Grundgesetz, zerstöre den Betriebsfrieden und treibe die Gewerkschaften in Deutschland in einen harten Konkurrenzkampf, so Dauderstädt.

Dauderstädt sieht Existenz der Berufsgewerkschaften in Gefahr

Er erwarte zudem praktischen Probleme bei der Umsetzung des Gesetzes, so der dbb-Bundesvorsitzende weiter. Unklar sei, wer die Gewerkschaftszugehörigkeiten ermittle und auf welcher rechtlichen Grundlage dies geschehen solle. Auch die Frage, wer die Betriebsmehrheit definiere und zu welchem Stichtag dies erfolgen solle, sei offen. Die Bundesregierung stelle die deutschen Arbeitsgerichte vor unlösbare Aufgaben und bedrohe die Existenz der Berufsgewerkschaften.

Bundespräsident soll vorgebrachte Bedenken prüfen

Dauderstädt forderte den Bundespräsidenten Joachim Gauck auf, vor der Unterzeichnung des Gesetzes sorgfältig die von Verfassungsrechtlern und Gewerkschaftern seit Monaten vorgebrachten Bedenken gegen eine gesetzlich erzwungene Tarifeinheit zu prüfen. Im Koalitions- und Arbeitskampfrecht habe der Gesetzgeber nichts zu suchen.