DAV und Pro Asyl kritisieren geplante Einführung von Asylverfahren in "besonderen Aufnahmeeinrichtungen"

Zitiervorschlag
DAV und Pro Asyl kritisieren geplante Einführung von Asylverfahren in "besonderen Aufnahmeeinrichtungen". beck-aktuell, 26.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/184311)
In Umsetzung des Beschlusses der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD vom 05.11.2015 befindet sich derzeit ein Gesetzentwurf zur Einführung beschleunigter Asylverfahren im Abstimmungsprozess innerhalb der Großen Koalition. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl betonen in einer Stellungnahme vom 26.11.2015, neues Asylrecht dürfe keine rechtsfreien Räume schaffen. Insbesondere die geplante Einführung von Schnellverfahren in "besonderen Aufnahmeeinrichtungen" anstelle der ursprünglich geforderten Transitzonen sei bedenklich.
Warnung vor Aushebelung der Rechtsweggarantie
Es drohe eine Aushebelung der Rechtsweggarantie des Grundgesetzes, weil für die Asylverfahren in "besonderen Aufnahmeeinrichtungen" extrem kurze Fristen gelten sollen und Schutz vor Abschiebung während des Klageverfahrens nur noch bei erfolgreichen Eilverfahren gewährt werden solle, so DAV und Pro Asyl. Zu bedenken sei, dass die Neuerungen letztlich alle Flüchtlinge beträfen und damit auch diejenigen, die aus guten Gründen geflohen seien und deshalb eine hohe Anerkennungsquote genössen. Beide Organisationen kritisieren auch die vorgesehenen Regelungen zur "Gesundheitsfiktion" und hinsichtlich des Verwehrens der Familienzusammenführung. Die Wiedereinführung von Einzelfallprüfungen würde auch zu längeren Verfahren führen.
Faires Asylverfahren in Gefahr
"Ein faires Asylverfahren, die Korrektur von Fehlentscheidungen durch die Arbeit von Rechtsanwälten und Gerichten wird de facto kaum noch möglich sein", kritisiert Rechtsanwalt Tim Kliebe vom DAV. Im Unterschied zum Flughafenverfahren sei in den besonderen Aufnahmezentren keine kostenlose Rechtsberatung vorgesehen. Zudem sei darauf hinzuweisen, dass wegen des jüngst eingeführten Sachleistungsprinzips die Asylsuchenden gar nicht über die finanziellen Mittel verfügten, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Mit der verfassungsrechtlichen Garantie des effektiven Rechtsschutzes sei dies nicht zu vereinbaren, so Kliebe. Pro Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt verglich die Schnellverfahren in besonderen Einrichtungen mit "Schleusen, die nach politischen Vorgaben den Zugang zu einem regulären Asylverfahren steuern". Nach dem Gesetzentwurf solle bereits ausreichen, "Identitäts- oder Reisedokumente […] mutwillig vernichtet oder beseitigt [zu haben], oder dass Umstände vorliegen, die diese Annahme rechtfertigen." Diese Voraussetzung sei zu weit gefasst, da eine Vielzahl der Flüchtlinge gezwungen sei, ohne Reisedokumente zu fliehen, warnt Burkhardt. Pro Asyl sieht die Gefahr, dass "beschleunigte Asylverfahren" zum Standardverfahren werden. Damit könne der Staat nach Belieben das Recht auf ein faires Asylverfahren, in dem die Fluchtgründe geprüft werden, aushebeln.
Aussetzung des Familiennachzugs läuft verfassungsrechtlichem Schutz von Ehe und Familie zuwider
Verfassungsrechtlich auf wackeligen Füßen steht aus Sicht des DAV und von Pro Asyl die geplante Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten für zwei Jahre. Denn die Betroffenen könnten die verfassungsrechtlich geschützte Familieneinheit nicht im Verfolgerstaat herstellen. Eine Wartezeit von zwei Jahren habe indes keinen sachlichen Grund. Sie gefährde vielmehr die im Herkunftsland verbliebenen Angehörigen, ebenfalls Opfer von Folter oder willkürlicher Gewalt zu werden. "Bei den Erwägungen zur geplanten Aussetzung des Familiennachzugs wird der besonderen Bedeutung des verfassungsrechtlichen Schutzes von Ehe und Familie gemäß Art. 6 GG in keiner Weise Rechnung getragen", meint Kliebe. Burkhardt betont, dass ein Hinauszögern des Familiennachzugs die Integration verhindert. Dies sei weder im Interesse der Betroffenen noch der hiesigen Gesellschaft.
Kritik an Regelungen zur "Gesundheitsfiktion"
Als dritten Hauptkritikpunkt an dem Gesetzentwurf sehen die Organisationen den schlechteren Schutz vor Abschiebung bei Erkrankungen an. Dass eine posttraumatische Belastungsstörung als nicht schwerwiegend angesehen werde, entbehre jeder Grundlage. Dies stehe auch im Widerspruch zu den Erkenntnissen der Neurologie und Psychiatrie.
DAV und Pro Asyl gegen Wiedereinführung langwieriger Einzelfallprüfungen
Mit Blick auf die in der kommenden Woche stattfindende Innenministerkonferenz (IMK) von Bund und Ländern appellieren der DAV und Pro Asyl an die Innenminister, keine Beschlüsse zu fällen, die die Asylverfahren nochmals in die Länge ziehen. Die IMK verhandele unter anderem darüber, die Schriftverfahren für syrische Flüchtlinge aufzugeben und stattdessen wieder langwierige Einzelfallprüfungen einzuführen. Davon könnten Schätzungen von Pro Asyl zufolge bis zu 200.000 Menschen betroffen sein, die bis Ende Oktober 2015 eingereist sind. Auch die Wiedereinführung der Dublin-Verfahren für aus Syrien geflohene Menschen werde zu einem erheblichen Arbeitsaufkommen führen. Statt Asylgründe zu prüfen und die Verfahren schnell abzuschließen, werde eine mögliche Überstellung von Schutzsuchenden nach Ungarn oder Kroatien geprüft. Dabei sei es weder realistisch noch humanitär vertretbar, Zehntausende syrischer Flüchtlinge nach Kroatien oder Ungarn abzuschieben.
- Redaktion beck-aktuell
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DAV und Pro Asyl kritisieren geplante Einführung von Asylverfahren in "besonderen Aufnahmeeinrichtungen". beck-aktuell, 26.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/184311)



