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DAV kritisiert geplante Änderungen im Asylrecht

Rentenrebellen

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt den vom Bundestag beschlossen Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes ab. Durch das Gesetzespaket würden Flüchtlinge letztlich abgeschreckt, in Deutschland Asyl zu suchen, heißt es in einer Mitteilung vom 15.10.2015. Besonders bedenklich erscheine das Arbeitsverbot für geduldete Ausländer, die Änderungen der Leistungen für Asylbewerber und Geduldete sowie das Verbot der Ankündigung einer Abschiebung. Der DAV kritisierte zudem die Eile des Gesetzgebungsverfahrens. Insbesondere bleibe die Überprüfung der Situation in den neuen sogenannten sicheren Herkunftsstaaten aus.

Seidler: Widerspruch zur Rechtsprechung des BVerfG

"Die Verschärfung des Asylrechts wird viel Leid für die Betroffenen bedeuten, den Zuzug von Schutzsuchenden aber nicht nennenswert reduzieren", betonte Rechtsanwältin Gisela Seidler, Vorsitzende des Ausländer- und Asylrechtsausschusses des DAV. Die einzig einer vordergründigen Opportunität geschuldete überhastete Vorgehensweise des Gesetzgebers sei mit einem demokratischen Gesetzgebungsprozess nicht mehr in Einklang zu bringen. Ohne Not würden problematische, grundrechtsrelevante Weichenstellungen ohne die Möglichkeit einer sachlichen Diskussion durchgezogen, kritisierte Seidler weiter. Die Einschränkung der Leistungen für Geduldete unter das durch das Grundrecht auf Menschenwürde vorgegebene Existenzminimum stehe zudem in klarem Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 18.07.2012 (BeckRS 2012, 71078).

DAV lehnt verlängerten Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen ab

Der Gesetzgeber beabsichtige, die Verpflichtung, in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, von drei auf sechs Monate zu verlängern. Dadurch werde auch die räumliche Beschränkung und das Arbeitsverbot der betroffenen Personen verlängert, heißt es in der Mitteilung des Verbandes. Die Änderung sei aus Sicht des DAV deswegen schon nicht nachvollziehbar, weil die ohnehin knappen Wohnplatzressourcen in den Aufnahmeeinrichtungen damit weiter verknappt werden.

DAV befürchtet Anstieg der Rechtsmittelverfahren

Geplant sei auch ein weitgehendes gesetzliches Arbeitsverbot für geduldete Ausländer bei gleichzeitiger Einschränkung gewährter Leistungen. Dies konterkariere zum einen die zum 01.08.2015 in Kraft getretenen Änderungen im Aufenthaltsgesetz, wie auch in der Beschäftigungsverordnung zur Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung, insbesondere von jugendlichen und heranwachsenden geduldeten Ausländern. Zudem missachte der Gesetzgeber grundlegende Aussagen des BVerfG (BeckRS 2012, 71078). Der DAV befürchtet massenhafte Rechtsmittelverfahren.

Kritik an Erweiterung der sicheren Herkunftstaaten

Bei dem Thema der sicheren Herkunftstaaten verkennt der Entwurf nach Auffassung des DAV, dass es neben dem Merkmal "staatliche Verfolgung" auch generell andere Asylgründe geben kann, wie etwa die Häufung von Diskriminierung von Minderheiten (Roma) oder grundrechtsspezifische Verfolgung. So habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erst am 07.07.2015 Belgien wegen der Abschiebung einer Roma-Familie nach Serbien wegen Verstoßes gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung (Art. 3 EMRK) verurteilt (Az.: 60125/11).