DAV kritisiert geplante Rückrufmöglichkeit des Nutzungsrechts

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DAV kritisiert geplante Rückrufmöglichkeit des Nutzungsrechts. beck-aktuell, 09.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181066)
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt zwar grundsätzlich die Pläne der Bundesregierung, die Ansprüche der Künstler und Autoren mit einer Reform des Urhebervertragsrechts zu stärken. In seiner Stellungnahme vom Januar 2016 zum entsprechenden Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums warnt er aber vor zu vielen Eingriffen in das Zusammenspiel zwischen Kreativen und Verwertern. Besonders die Rückrufmöglichkeit der Nutzungsrechte könne beiden Seiten nachhaltig schaden.
DAV: Rückrufrecht für anderweitige Nutzung untergräbt Partnerschaft von Urhebern und Verwertern
Der aktuelle Referentenentwurf sieht vor, das Recht auf Rückruf für eine anderweitige Nutzung einzuführen. Danach kann der Urheber nach Ablauf einer 5-Jahres-Frist unter bestimmten Bedingungen das ausschließliche Nutzungsrecht zurückrufen. Verwerter und Urheber profitierten aber von einer langfristigen Zusammenarbeit, so der DAV. Der Referentenentwurf untergrabe an dieser Stelle die Partnerschaft von Urhebern und Verwertern.
DAV kritisiert geplante Erschwerung von Buyout-Verträgen
Ein weiteres Ziel des geplanten Gesetzes ist es, Buyout-Verträge einzudämmen. Die Bundesregierung setzt dazu mehr auf das Prinzip der Erfolgsbeteiligung. Der DAV beurteilt dies skeptisch. Davon abweichende Verträge blieben zwar möglich, wenn sie Tarif- und Vergütungsregeln berücksichtigen. In der Praxis bedeute dies aber einen Mehraufwand durch individuelle Verträge. Der DAV mahnt an, dass der Gesetzgeber die Balance zwischen Urhebern und Verwertern stärker berücksichtigen müsse. Der jetzige Entwurf diene keiner Seite.
- Redaktion beck-aktuell
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DAV kritisiert geplante Rückrufmöglichkeit des Nutzungsrechts. beck-aktuell, 09.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181066)



