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DAV fordert Stopp der Gerichtsschließungen in Mecklenburg-Vorpommern

Revitalisierte VwGO

Vor dem für den 06.09.2015 geplanten Volksentscheid zur Justizreform in Mecklenburg-Vorpommern hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) die Landesregierung in Schwerin aufgefordert, die geplanten massenhaften Gerichtsschließungen in Mecklenburg-Vorpommern zu stoppen. Auf einer Pressekonferenz in Schwerin sagte DAV-Präsident Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg: “Wer Gerichte schließt, entfernt sich vom Bürger“.

DAV: Landesregierung bremst Volksentscheid aus

Zudem warf Schellenberg der Landesregierung vor: “Die Landesregierung tut alles, damit der Volksentscheid ins Leere geht“. Dies fange mit dem kurzfristig anberaumten Termin des Volksentscheids an, der so knapp nach den Sommerferien liege, dass die Gemeinden nicht genügend Wahlhelfer finden konnten und die Wahlkreise vergrößert werden mussten. “Die Bürgerinnen und Bürger müssen also schon für den Volksentscheid längere Wege auf sich nehmen“, ergänzte Rechtsanwalt Martin Lorentz, Vorsitzender des DAV-Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern. “Hinzu kommt eine komplizierte Formulierung des Abstimmungszettels, sodass die Bürger “Ja“ ankreuzen müssen, um “Stopp zur Reform“ zu sagen. Abgesehen davon habe die Landesregierung schon mit den Gerichtsschließungen begonnen, um bis zum Volksentscheid möglichst viele Tatsachen zu schaffen.

Rückzug des Rechts aus der Fläche

“Die angekündigten Zweigstellen, die als “Ausgleich“ geschaffen werden, sind Feigenblätter“, berichtete Rechtsanwalt Lorentz weiter – und zwar in zweifacher Hinsicht. Zum einen inhaltlich: Bis auf die Zweigstelle in Bergen sei keine Zweigstelle mehr für alle wesentlichen Rechtsangelegenheiten zuständig. Miet- und Verkehrsangelegenheiten könnten außer in Bergen nirgendwo mehr vorgebracht werden. Zum anderen stünden die Zweigstellen rechtlich auf tönernen Füßen, denn das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern habe die zwei Paragraphen, die die örtliche und sachliche Zuständigkeit in der Zweigstellen-Verordnung M-V regeln, schon am 02.06.2015 für unwirksam erklärt. Folge der Gerichtsschließungen sei ein Rückzug des Rechts aus der Fläche – und damit eine Schwächung des Wirtschaftsstandorts Mecklenburg-Vorpommern.

Zweigstellen-Gebiete größer als das Saarland

Denn nach der Schließung der Gerichte würden auch die Anwälte sich irgendwann nicht mehr in der Fläche halten können, so Lorentz weiter. Die Bevölkerung stehe dann alleine da in riesigen “Zweigstellen-Gebieten“, die teils größer als das Saarland seien. Rechtsanwalt Stefan Graßhoff, Präsident der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, sieht damit die Rechtsuchenden gegenüber dem bisherigen Zustand deutlich im Nachteil. “Gehen Sie zum Volksentscheid, trotz der langen Wege, und geben Sie Ihre Stimme ab“, riet Rechtsanwalt Schellenberg abschließend.

Volksinitiative zur bürgernahen Justiz

Hintergrund dieses ersten Volksentscheids in Mecklenburg-Vorpommern ist das von Ministerpräsident Erwin Sellering initiierte Justizstrukturreformgesetz: Die dort angeordneten Gerichtsschließungen stoßen nicht nur bei Richtern und Anwälten, sondern auch bei weiten Teilen der Bevölkerung auf Widerstand. Mehr als 120.000 Bürger haben sich diesem Widerstand angeschlossen. Es waren Richter und Anwälte, die zuerst die Volksinitiative zur bürgernahen Justiz und das Volksbegehren initiiert und nunmehr den Volksentscheid erzwungen haben.