Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Datenschutzexperte lehnt Gesetzesverschärfungen für soziale Netzwerke ab

Attraktives Anwaltsnotariat

Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat Forderungen nach Gesetzesverschärfungen zum Zwecke einer besseren Verbrechensbekämpfung durch soziale Netzwerke zurückgewiesen.

Soziale Netzwerke keine Hilfsorgane der Sicherheitsbehörden

"Es gibt Gesetze, die die Weitergabe personenbezogener Daten an die Sicherheitsbehörden regeln", sagte er der "Berliner Zeitung" (Ausgabe vom 09.08.2016). "Innerhalb dieser Regeln ist die Weitergabe zulässig." Maßgeblich seien das Telemediengesetz, die Polizeigesetze und das Bundesverfassungsschutzgesetz. Sie sähen vor, dass Bestandsdaten und Nutzungsdaten unter bestimmten Bedingungen herausgegeben werden müssten – etwa zur Aufklärung von Straftaten oder bei drohenden Amokläufen und anderen Gefährdungen. Man müsse nur und notfalls vor Gericht dafür sorgen, dass Unternehmen wie Facebook sich diesen Gesetzen auch unterordneten. Hier existiere tatsächlich eine Grauzone. "Eine darüber hinausgehende Kooperation der sozialen Netzwerke mit den Nachrichtendiensten kann es nicht geben. Die sozialen Netzwerke sind ja keine Hilfsorgane der Sicherheitsbehörden."  

Mehrere Bundesländer wollen Soziale Netzwerke zu schneller Datenherausgabe verpflichten  

Zuvor hatten deutsche Behörden Facebook dafür kritisiert, dass der Konzern knapp zwei Drittel aller Anfragen der Behörden unbeantwortet lasse. Mehrere Bundesländer fordern inzwischen eine gesetzliche Pflicht für Soziale Netzwerke zur schnellen Herausgabe sensibler Daten. Ermittlungen hatten unter anderem ergeben, dass der Attentäter von Ansbach via Facebook Kontakte zum so genannten Islamischen Staat in Saudi-Arabien unterhielt.