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BVerfG will weiteres Vorgehen im Erbschaftsteuer-Normenkontrollverfahren klären

Klageindustrie

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird sich nach der Sommerpause Ende September 2016 mit dem weiteren Vorgehen im Normenkontrollverfahren um das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz befassen. Dies hat der Vorsitzende des Senats Ferdinand Kirchhof mit Schreiben vom 12.07.2016 an die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat mitgeteilt. Hintergrund ist der Ablauf der Frist für die Neuregelung der vom BVerfG im Jahr 2014 für verfassungswidrig befundenen §§ 13a, 13b und 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes.

Frist ist am 30.06.2016 abgelaufen

Zwar gölten die für verfassungswidrig erklärten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes fort, erläutert das BVerfG. Die Vorschriften hätten aber bis zum 30.06.2016 geändert werden müssen. Da dies nicht geschehen sei, werde das Normenkontrollverfahren erneut auf die Tagesordnung gesetzt.