Bundeswirtschaftsministerium legt Eckpunkte für regionale Grünstromkennzeichnung vor

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Bundeswirtschaftsministerium legt Eckpunkte für regionale Grünstromkennzeichnung vor. beck-aktuell, 15.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179241)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 11.03.2016 Eckpunkte für eine regionale Grünstromkennzeichnung vorgelegt. Damit will es eigenen Angaben zufolge den Wunsch vieler Marktakteure aufgreifen, den Strom aus geförderten erneuerbaren Energien, den sie an Kunden in der Region liefern, auch als regionalen Grünstrom vermarkten zu können. Die Möglichkeit zur regionalen Grünstromkennzeichnung soll Bestandteil der EEG-Novelle 2016 sein. Ziel ist es laut Ministerium, das Gesetzgebungsverfahren bis zur Sommerpause 2016 abzuschließen.
Über das EEG geförderter Strom aus erneuerbaren Energien derzeit nicht als Grünstrom vermarktbar
Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 könne Strom aus erneuerbaren Energien, der finanziell über das EEG gefördert wird, aufgrund des sogenannten Doppelvermarktungsverbotes nicht direkt als Grünstrom an Stromkunden vermarktet werden, erläutert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Denn die Vermarktung des Stroms als Grünstrom hänge unmittelbar mit seiner Finanzierung zusammen: Jeder Stromkunde fördere mit der EEG-Umlage, die er zahlt, die Erzeugung einer entsprechenden Strommenge aus erneuerbaren Energien, und dafür bekomme er auf seiner Stromrechnung ausgewiesen, wie hoch der Anteil des durch ihn geförderten EEG-Stroms an seinem gesamtem Strombezug ist.
Möglichkeiten zur Stromkennzeichnung sollen erweitert werden
Die vorgelegten Eckpunkte stellen laut Ministerium ein Modell vor, das eine regionale Grünstromkennzeichnung ermöglicht und bestehende Möglichkeiten zur Stromkennzeichnung erweitert. Die Eckpunkte seien von vier Leitgedanken geprägt. Erstens solle das System energiewirtschaftlich sinnvoll sein. Ziel sei eine größere Akzeptanz der Menschen und mehr Schub für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Zudem solle das System keine Anreize setzen, die die wettbewerbliche Preisbildung am Strommarkt einschränken. Zweitens solle die EEG-Umlage nicht zusätzlich belastet werden. Dies soll laut Energieministerium dadurch erreicht werden, dass nur die Stromkennzeichnung erweitert, aber kein neues Vermarktungssystem eingeführt wird. Die Änderungen in der Stromkennzeichnung seien somit kostenneutral. Drittens solle das System zur Kennzeichnung möglichst einfach sein. Der Aufwand, den die regionale Kennzeichnung für Wirtschaft und Verwaltung mit sich bringt, solle möglichst gering sein. Je einfacher die Kennzeichnung sei, desto breiter könne sie genutzt werden, so das Ministerium. Daher solle auch kein neues Vermarktungssystem geschaffen, sondern lediglich die Möglichkeiten der Stromkennzeichnung erweitert werden. Schließlich solle viertens die Kennzeichnung glaubwürdig sein. Gegenüber dem Stromkunden dürfe nicht mehr regionaler Grünstrom ausgewiesen werden, als tatsächlich erzeugt wurde. Das stelle das Herkunftsnachweisregister sicher. Regionaler Strom, der durch das EEG gefördert und damit über die EEG-Umlage finanziert wird, dürfe außerdem nur als geförderter Strom gekennzeichnet werden.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundeswirtschaftsministerium legt Eckpunkte für regionale Grünstromkennzeichnung vor. beck-aktuell, 15.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179241)



