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Bundesverkehrsminister plant neue Regelungen für Drohnen-Flüge

Vergessene Anrechte

Angesichts der stetig steigenden Zahl privater Drohnen und der damit verbundenen Gefährdung im Luftraum und am Boden will Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) die Nutzung solcher Fluggeräte neu regeln. So sollen unter anderem alle gewerblich und privat genutzten Geräte ab 0,5 Kilogramm künftig kennzeichnungspflichtig werden‎, um bei Missbrauch oder Unfällen den Verursacher identifizieren zu können. Außerdem soll es für gewerbliche Nutzer von Drohnen künftig einen Führerschein geben, teilt das Ministerium mit.

Führerschein für gewerbliche Drohnen-Flüge

Neben der generellen Registrierungspflicht für Drohnen sollen für den Betrieb gewerblicher Drohnen außerdem künftig luftrechtliche Kenntnisse vorgeschrieben werden. Fliegerische und luftrechtliche Kenntnisse sollen in einer Prüfung nachzuweisen sein. Die Lizenz soll durch das Luftfahrt-Bundesamt erteilt werden.

Einsatzumöglichkeiten für gewerblich genutzte Drohnen werden erweitert

Da unbemannte Luftfahrtsysteme aber auch große Chancen zum Beispiel in der Landwirtschaft oder der Verkehrsüberwachung bieten, will Dobrindt diese Entwicklung unterstützen und die Einsatzmöglichkeiten von gewerblich genutzten Drohnen erweitern. So sollen Landesbehörden künftig Flüge auch außerhalb der Sichtweite des Steuerers erlauben können, wenn der sichere Betrieb nachgewiesen wird.‎ Bislang ist der Betrieb außerhalb der Sichtweite des Steuerers grundsätzlich verboten.

Zahlreiche Einschränkungen für private Drohnen-Flüge

Um Gefahren im Luftraum zu vermeiden oder Verletzungen von Personen am Boden zu verhindern, wird der private Einsatz von Drohnen neu geregelt. Private Drohnen-Flüge werden verboten, und zwar in einer Höhe von mehr als 100 Metern, außerhalb der Sichtweite des Steuerers, über Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten oder Katastrophengebieten und Einsatzorten von Polizei oder anderen Sicherheitsbehörden oder -organisationen, Kraftwerken und Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung sowie Bundesfernstraßen und Eisenbahnlinien. Auch sollen Drohnen-Flüge in Wohngebieten verboten werden.