Bundestag verschärft Korruptions-Paragrafen

Zitiervorschlag
Bundestag verschärft Korruptions-Paragrafen. beck-aktuell, 16.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186406)
Schmiergeldzahlungen in der Wirtschaft sollen künftig umfassender als bislang bestraft werden. Eine entsprechende Erweiterung bestehender Anti-Korruptions-Gesetze verabschiedete der Bundestag am Abend des 15.10.2015.
Pflichtverletzung gegenüber Arbeitgeber reicht
So sind etwa Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr nun auch dann grundsätzlich strafbar, wenn ein Beschäftigter dabei die Pflichten gegenüber seinem Arbeitgeber verletzt. Bisher standen Schmiergelder erst dann unter Strafe, wenn durch die Bevorzugung eines Unternehmens ein Schaden für dessen Konkurrenten entstand. Mit der Reform werden verschiedene internationale Vorgaben zur Korruptionsbekämpfung umgesetzt.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
Zitiervorschlag
Bundestag verschärft Korruptions-Paragrafen. beck-aktuell, 16.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186406)



