Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Bundestag streitet über Konsequenzen aus NSU-Verbrechen

Carl von Ossietzky

Fünf Jahre nach dem Auffliegen der rechten Terrorgruppe NSU bleiben die Konsequenzen aus der beispiellosen Verbrechensserie strittig. In einer Debatte im Bundestag warf die Linke Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der Bundesregierung am 11.11.2016 vor, die damals versprochene bedingungslose Aufklärung schuldig geblieben zu sein.

Pau prangert "institutionellen Rassismus" in Teilen der Sicherheitsbehörden an

Es werde nach wie vor geleugnet, dass es in Teilen der Sicherheitsbehörden "institutionellen Rassismus" gebe, sagte Petra Pau (Linke). Die immer noch übliche Praxis des Einsatzes von V-Leuten des Verfassungsschutzes mit engen Kontakten in die Neonazi-Szene müsse beendet werden, sagte Pau bei der Debatte über eine Große Anfrage der Linksfraktion.

Auch Grüne warnen vor fortbestehender Bedrohung durch Rechtsextremismus

Für die Union betonte der CDU-Abgeordnete Armin Schuster, die Regierung habe mit umfangreichen Reformen "beinahe alles abgeräumt", was der erste NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages gefordert habe. "Wir haben enorm viel geleistet", sagte er. Dagegen sprach die Grünen-Abgeordnete Irene Mihalic von "Kosmetik und Augenwischerei". Über 830 Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im Jahr 2016 und mehr als doppelt so viele rechte Gewaltdelikte gegenüber 2015 machten die Bedrohung durch den Rechtsextremismus offensichtlich.

Keine Änderung des Aufenthaltsgesetzes für Opfer rechter Gewalt

Ein Antrag der Linken zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes für Opfer rechter Gewalt wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt. Der rechtsextremen Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) werden zwischen 2000 und 2007 zehn Morde zur Last gelegt – an neun türkisch- und griechischstämmigen Kleinunternehmern und einer Polizistin.