Bundestag halbiert Dauer von Ersatzfreiheitsstrafen

Zitiervorschlag
Bundestag halbiert Dauer von Ersatzfreiheitsstrafen. beck-aktuell, 23.06.2023 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/54976)
Wer eine Geldstrafe nicht zahlt, muss dafür nicht mehr so lange ins Gefängnis wie bisher. Der Bundestag hat die Dauer von Ersatzfreiheitsstrafen gestern halbiert. Der FDP-Abgeordnete Philipp Hartewig erklärte die Reform damit, dass eine Ersatzfreiheitsstrafe deutlich mehr in das Leben eines Menschen eingreife als eine Geldstrafe. Bisher orientierte sich die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe an der Zahl der Tagessätze, zu denen der Betroffene verurteilt worden war.
Hinweis auf soziale Arbeit als Alternative zu Haft
Durch die jetzt beschlossene Halbierung drohen jedoch etwa bei einer Verurteilung zu 50 Tagessätzen nur noch 25 Tage Haft. Betroffene müssen darüber hinaus in Zukunft ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass sie alternativ zur Haft auch soziale Arbeit zugunsten der Allgemeinheit verrichten können. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sprach vor diesem Hintergrund von einer historischen Reform: "Wir machen für Betroffene von Ersatzfreiheitsstrafen die Chance greifbarer, die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe etwa durch Ableistung gemeinnütziger Arbeit abzuwenden."
Strafschärfung bei geschlechtsspezifischen Tatmotiven
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Bundestag halbiert Dauer von Ersatzfreiheitsstrafen. beck-aktuell, 23.06.2023 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/54976)



