Bundestag entscheidet künftig im Plenum über neue Verfassungsrichter

Zitiervorschlag
Bundestag entscheidet künftig im Plenum über neue Verfassungsrichter. beck-aktuell, 12.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192356)
Die Länder billigten in ihrer Plenarsitzung des Bundesrates am 12.06.2015 eine Rechtsänderung, die die Befugnis zur Wahl der vom Bundestag zu bestimmenden Bundesverfassungsrichter auf das Plenum des Deutschen Bundestages überträgt.
Bisher indirekte Wahl
Das Grundgesetz schreibt vor, dass die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat zu wählen sind. Bisher wählte der Bundestag die Richter jedoch nicht unmittelbar, sondern in indirekter Wahl durch einen Wahlausschuss mit zwölf Mitgliedern. Mit dem Gesetz übernimmt der Bundestag nun das Wahlverfahren des Bundesrates. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundestag entscheidet künftig im Plenum über neue Verfassungsrichter. beck-aktuell, 12.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192356)



