Bundestag beschließt Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe

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Bundestag beschließt Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe. beck-aktuell, 06.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/185301)
Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland künftig verboten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss der Bundestag am 06.11.2015. Drei alternative Gesetzentwürfe für eine Neuregelung der Sterbehilfe waren bereits in einer Vorabstimmung gescheitert. Mehrere Abgeordnete plädierten erfolglos dafür, auf eine Neuregelung ganz zu verzichten.
Verbotsantrag erhält 360 Ja-Stimmen
Der Verbotsantrag, der von einer Abgeordnetengruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) vorgelegt worden war, erhielt in der Schlussabstimmung 360 von 602 abgegebenen Stimmen. Mit Nein votierten 233 Parlamentarier, 9 Abgeordnete enthielten sich. Vereine oder Einzelpersonen dürfen somit künftig keine Beihilfe zum Suizid als Dienstleistung anbieten. Es drohen bis zu drei Jahre Haft, wenn einem Sterbewilligen, etwa einem unheilbar Krebskranken, geschäftsmäßig ein tödliches Medikament gewährt wird.
Einjährige Meinungsbildung
Kritiker dieses Entwurfs hatten vor einer Kriminalisierung von Ärzten und einer Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen gewarnt. Der Abstimmung über die Fraktionsgrenzen hinweg ging eine eindringliche Debatte voraus. Sie markiert das Ende einer einjährigen Meinungsbildung über die heikle Gewissensfrage im Parlament und in der Öffentlichkeit. Dabei wurden noch einmal die unüberwindbaren Gräben zwischen den Verfechtern der verschiedenen Entwürfe deutlich.
Brand und Griese wollen Todkranke vor Druck schützen
Brand und Griese warnten davor, dass Menschen zu einem Suizid gedrängt werden könnten. «Es geht auch um den Schutz von Menschen vor gefährlichem Druck», sagte Brand. Griese meinte, niemand solle unter Druck geraten, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden, selbst wenn noch gute Tage möglich seien. Den Vorwurf, dass etwa Palliativmediziner künftig vom Strafrecht bedroht würden, wies Brand zurück: «Unser Gesetzentwurf beinhaltet keine Kriminalisierung von Ärzten.»
Hintze befürchtet Staatsanwälte statt Angehörigen am Sterbebett
Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU), der mit anderen für die Möglichkeit des ärztlich begleiteten Suizids eintrat, warnte vor der Verschärfung des Strafrechts. Patienten in größter existenzieller Not würden künftig alleine gelassen. Im Fall eines Verbots geschäftsmäßiger Sterbehilfe drohten Ärzte mit Ermittlungsverfahren überzogen zu werden. «Wir wollen, dass am Sterbebett nicht Staatsanwälte stehen, sondern Angehörige und Ärzte.»
Grüne und Linke propagieren staatliche Zurückhaltung
Immer wieder ging es um die Frage, ob der Staat überhaupt stärker eingreifen sollte. «Der Staat soll sich da raushalten», forderte die Grünen-Abgeordnete Renate Künast. Sie trat mit anderen Parlamentariern für ein Verbot lediglich von Beihilfe zur Selbsttötung aus Profitgründen ein. Die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung sei dafür, dass die Menschen selbst in der Frage entscheiden könnten. Petra Sitte von den Linken betonte, der Rechtsstaat funktioniere bereits heute. Als Beleg führte sie die Anklage gegen den früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch als Vorsitzenden des Vereins «Sterbehilfe Deutschland» an.
Gröhe unterstützt Brand und Griese
Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), der Brand und Griese unterstützte, betonte: «Es ist richtig, dass unsere Rechtsordnung zum Drama der Selbsttötung schweigt.» Aber Suizidassistenz sei keine Handlungsvariante. Der CDU-Abgeordnete Patrick Sensburg, der mit anderen sogar Anstiftung zu und Beihilfe an einer Selbsttötung verbieten wollte, sagte: «Nicht durch die Hand eines andere sollen Menschen sterben, sondern an der Hand eines anderen.»
Zahlreiche Politiker gegen Neuregelung
Mehrere Abgeordnete plädierten letztlich erfolglos dafür, auf eine Neuregelung ganz zu verzichten. Die Grünen-Abgeordnete Katja Keul sagte: «Die angebliche Rutschbahn zur aktiven Sterbehilfe (...) ist weit und breit nicht zu sehen.» Die ehemalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) warnte davor, mehr Probleme zu schaffen als zu lösen. SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach sagte: «Besser kein Gesetz, als ein schlechtes Gesetz.» Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hielt dem entgegen, es sei keine Lösung, keinem Entwurf zuzustimmen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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