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Bundestag beschließt Gesetz zur Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber offener WLAN-Netze

Berufe mit Haltung

Der Bundestag hat am 02.06.2016 eine Änderung des Telemediengesetzes (BT-Drs. 18/6745, 18/8645) verabschiedet, um die Störerhaftung für Betreiber offener WLAN-Netze abzuschaffen. Danach werden WLAN-Betreiber Zugangsprovidern gleichgestellt. Die Opposition stimmte gegen die Gesetzesänderung, weil sie mangels eines expliziten Ausschlusses von Unterlassungsansprüchen weiterhin Abmahnrisiken für WLAN-Betreiber befürchtet.

Ausschluss der Haftung für Rechtsverletzungen Dritter

Künftig könnten auch private Betreiber ihr WLAN für andere öffnen, ohne wegen Rechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden zu können, sagte hingegen Markus Held (SPD). Auch besondere Auflagen wie umständliche Anmeldeverfahren würden nun entfallen. "Wir waren das einzige Land in Europa, das über eine solche, längst überholte Vorschrift verfügt." Vor allem für Freifunker, Handelsverbände und Kommunen sowie den Tourismus sei die Gesetzesnovelle wichtig. Bereits im September 2016 könne das Gesetz in Kraft treten.

Opposition: Störerhaftung nicht beseitigt

Die Opposition kritisierte den Entwurf als unzureichend. Die sogenannte Störerhaftung sei mit der Novelle überhaupt nicht beseitigt worden, sagte Konstantin von Notz, der netzpolitische Sprecher der Grünen. Stattdessen werde eine Entscheidung den Gerichten überlassen. Ein entscheidender Knoten sei damit nicht gelöst, kritisierte auch Petra Sitte von den Linken.

CDU/CSU-Fraktion: Ausschluss von Unterlassungsansprüchen nicht möglich

Im Kern geht der Streit darum, dass im konkreten Gesetzestext mögliche Unterlassungsansprüche nicht explizit ausgeschlossen sind. Das sei aber gar nicht möglich gewesen, erklärte Thomas Jarzombek, Netzpolitiker der CDU/CSU-Fraktion. Andernfalls wäre das Gesetz nicht "europakonform". Die Anbieter seien jedoch vor unberechtigten Abmahnungen geschützt. "Es gibt keinen berechtigten Abmahnungsanspruch mehr." Zugleich hätten Rechteinhaber weiter die Möglichkeit, vor Gericht gegen mögliche Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. "Ich erwarte, dass die Städte jetzt mit dem Ausbau von WLAN-Hotspots loslegen - und auf die Abmahnungen, die nicht kommen werden, freue ich mich schon heute."

Besserer Schutz vor "Abmahnindustrie"

Bislang seien es oft der Familienvater oder die Café-Haus-Betreiberin gewesen, die Opfer einer regelrechten "Abmahnindustrie" geworden seien, sagte Christian Flisek von der SPD. "Das war in höchsten Maße unfair, dem schieben wir einen Riegel vor." Denn diese Privatleute seien die falschen Adressaten, wenn es um die Haftung von Urheberrechtsverletzungen gehe.

Mittelständische Wirtschaft: Gesetz schafft Rechtsunsicherheit für WLAN-Betreiber

Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft äußerte ebenfalls Bedauern, dass Unterlassungsansprüche nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden. Die Ausweitung der Haftungsprivilegien der Telekommunikationsunternehmen auch auf kleinere gewerbliche Anbieter schaffe zwar die Störerhaftung defacto ab, lässt aber die Frage offen, ob Unternehmen per Abmahnung den WLAN-Betreiber zur Unterlassung zwingen können. Das Gesetz schaffe damit Rechtsunsicherheit, da es bei Fragen zu Unterlassungsansprüchen auf die einheitliche Auslegung der Gerichte vertraue.