Bundestag beschließt Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen

Zitiervorschlag
Bundestag beschließt Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen. beck-aktuell, 15.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177746)
Der Bundestag hat am Abend des 14.04.2016 das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen beschlossen. Wie das Bundesjustizministerium erläutert, sind Kernstück der Neuregelung die beiden neuen Straftatbestände der Bestechlichkeit und der Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a und 299b StGB). 464 Abgeordnete stimmten für das Gesetz von Justizminister Heiko Maas (SPD). Bei insgesamt 576 abgegebenen Stimmen gab es 58 Gegenstimmen und 54 Enthaltungen. Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Tatbestände treffen staatlich anerkannte Heilberufler
Die neuen Straftatbestände erfassen Verhaltensweisen, bei denen Vorteile dafür gewährt werden, dass ein Angehöriger eines Heilberufs bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, beim Bezug bestimmter Arznei- oder Hilfsmittel oder bestimmter Medizinprodukte oder bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial einen Anbieter dieser Leistungen im Wettbewerb unlauter bevorzugt. Umfasst sollen alle Heilberufsgruppen sein, die für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordern. Unterschieden werde dabei nicht zwischen der privatärztlichen und vertragsärztlichen Versorgung.
Strafbarkeitslücken nach BGH-Entscheidung sollen geschlossen werden
Hintergrund der Neuregelung ist eine Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2012 (BeckRS 2012, 13162). Entschieden wurde, dass die geltenden Korruptionstatbestände des Strafgesetzbuches für niedergelassene, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassene Ärzte grundsätzlich nicht anwendbar sind, da sie bei der Wahrnehmung der ihnen in diesem Rahmen übertragenen Aufgaben weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen handeln. Hierdurch seien Strafbarkeitslücken offenbar geworden, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums.
Kritik von Verbänden
Der AOK-Bundesverband zeigte sich enttäuscht, dass Apotheker von den geplanten Neuregelungen an entscheidender Stelle ausgenommen sind. Verbandschef Martin Litsch betonte: "Ursprünglich war ein Gesetz geplant, das alle Heilberufe gleichermaßen in den Blick nimmt." Den Apothekern werde nun aber bei der Abgabe von Arzneimitteln ein großer Entscheidungsspielraum eingeräumt. Dies könne zu maßgeblichen Marktbeeinflussungen führen, die nicht nur den Wettbewerb, sondern auch Patienteninteressen betreffen könnten, argumentierte Litsch. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte: "Was zum Schutz der Patienten gedacht war, entpuppt sich jetzt als Wettbewerbsstärkungsgesetz für Pharmaunternehmen, Ärzte und Apotheker. Patienten müssen weiter fürchten, korruptem Verhalten ausgeliefert zu sein." Auch das Problem der umstrittenen Anwendungsbeobachtungen von Medikamenten an Patienten im Alltag fasse der Gesetzgeber nicht an. Es würden "weiterhin ungefragt 1,7 Millionen Patienten jährlich mit fragwürdigen Studien überzogen."
Linke monieren "aufgeweichten" Entwurf
Auch die Linken-Abgeordnete Kathrin Vogler kritisierte in der Debatte, dass der Entwurf in den Ausschüssen in einigen Punkten aufgeweicht worden sei. Zugleich benannte sie weiteren Handlungsbedarf bei der Bekämpfung von Korruption. Unter anderem müssten die umstrittenen Anwendungsbeobachtungen auf die Tagesordnung, sagte auch sie. Der Chef der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), Ingo Kailuweit, begrüßte das Gesetz dagegen im Grundsatz. Kailuweit sagte der dpa, es sei höchste Zeit für das Anti-Korruptionsgesetz. Unterm Strich seien bei Bestechung und Bestechlichkeit vor allem die Patienten die Leidtragenden. "Jeder verhinderte Korruptionsfall dient somit dem Wohl des Patienten."
- Redaktion beck-aktuell
Zitiervorschlag
Bundestag beschließt Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen. beck-aktuell, 15.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177746)



