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Bundesregierung will rasche Nachfolge für Safe Harbor

Ein Etappenziel ist erreicht

Die Bundesregierung setzt nach dem sogenannten Safe-Harbor-Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf eine zügige Nachfolgeregelung. Dies berichtet der Pressedienst des Bundestages am 06.04.2016. "Wichtig ist eine stabile Rechtsgrundlage für den transantlantischen Datenaustausch, die den Anforderungen des EuGH gerecht wird und europaweit einheitlich angewandt wird", heißt es in der Antwort (BT-Drs. 18/8013) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 18/7746) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Zeitnahe Beratung zu Einzelheiten des "Privacy Shield"

Die Bundesregierung weist daraufhin, dass die Europäische Kommission Ende Februar 2016 als mögliche Nachfolgeregelung bereits den Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses zu dem neu verhandelten "Privacy Shield" (EU-US-Datenschutzschild) vorgelegt hat. Der Entwurf umfasse im Anhang "sieben Schreiben der US-Administration mit von US-Unternehmen einzuhaltenden Datenschutzgrundsätzen sowie Zusicherungen der US-Regierung zu Garantien und Beschränkungen für den behördlichen Datenzugriff". Am 07.04.2016 werde in dem zuständigen EU-Ausschuss erstmals über den "Privacy Shield" beraten. Die Europäische Kommission wolle dort die Einzelheiten erläutern.

EuGH: Datensicherheit in den USA nicht hinreichend garantiert

Der EuGH hatte am 06.10.2015 die sogenannte Safe-Harbor-Regelung der EU-Kommission mit den USA für unwirksam erklärt (WM 2015, 2383). Die Regelung sollte sicherstellen, dass europäische Datenschutzgrundsätze bei der Übermittlung personenbezogener Daten durch Firmen in die USA auch dort beachtet werden. Nach Ansicht des EuGH ist jedoch die Datensicherheit in den USA nicht hinreichend garantiert, weil US-Firmen verpflichtet seien, Daten an Sicherheitsbehörden weiterzugeben.