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Bundesregierung schafft Voraussetzungen für Ratifizierung von EU-Dokumenten zur strafrechtlichen Korruptionsbekämpfung

Vollzeit mit der Brechstange?

Zwei Dokumente des Europarats zur strafrechtlichen Bekämpfung von Korruption sollen von Deutschland ratifiziert werden. Dazu hat die Bundesregierung dem Bundestag einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/9234) zugestellt, wie die Bundestagspressestelle am 26.07.2016 mitteilte.

Rechtslage in Deutschland macht Weg für Ratifizierung frei

Der Europarat, dem über die EU hinaus nahezu alle europäischen Staaten angehören, hatte 1999 ein Strafrechtsübereinkommen über Korruption und 2003 ein Zusatzprotokoll hierzu beschlossen. Die Bundesregierung hatte laut Mitteilung beide Dokumente noch auf den jeweiligen Vertragskonferenzen paraphiert. Weil die Rechtslage in Deutschland 2014 durch das 48. Strafrechtsänderungsgesetz und 2015 durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption an die Vorgaben des Übereinkommens und des Zusatzprotokolls angepasst worden seien, seien damit die Voraussetzungen für die Ratifizierung gegeben, heißt es im Gesetzentwurf.