Bundesregierung beschließt Reform des Vergaberechts

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Bundesregierung beschließt Reform des Vergaberechts. beck-aktuell, 08.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/191136)
Das Vergaberecht soll moderner werden. Die Bundesregierung hat ein Gesetz beschlossen, das anwenderfreundliche und rechtssichere Vergaben genauso ermöglichen soll wie die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel. Der Gesetzentwurf soll wesentliche Regelungen der drei neuen EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht umsetzen. Die Umsetzung erfolgt nach Angaben der Bundesregierung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat soll im Herbst 2015 beginnen. Der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Vergabeverfahren sollen einfacher und anwenderfreundlicher werden
Nach den Plänen der Bundesregierung soll der Vierte Teil des GWB umfassend überarbeitet und neu strukturiert werden. Im Wesentlichen sieht der Gesetzentwurf vor, Vergabeverfahren einfacher und anwenderfreundlicher zu gestalten, den bürokratischen Aufwand zu verringern und kommunale Handlungsspielräume zu sichern, den Ablauf des Vergabeverfahrens von der Leistungsbeschreibung bis zu den Bedingungen für die Ausführung des Vortrags erstmals zu regeln, soziale, ökologische sowie innovative Aspekte bei der Beschaffung zu stärken und mittelständische Interessen im Vergabeverfahren zu berücksichtigen. Weitere Regelungen betreffen eine wirksamere Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, die Einführung der elektronischen Kommunikation im Vergabeverfahren, die erleichterte Vergabe sozialer Dienstleistungen sowie die Verbesserung der Datenlage für Auftragsvergaben.
EU-Regelung will Rechtslage einheitlicher gestalten
Die zugrundeliegende EU-Vergaberechtsmodernisierung zielt darauf ab, das Regelwerk für die Vergaben entsprechend den aktuellen Bedürfnissen des fortschreitenden Binnenmarktes weiter zu entwickeln und innerhalb der EU stärker zu vereinheitlichen. Im Einzelnen sollen mit der Reform die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (RL 2014/24/EU), die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (RL 2014/25/EU) und die Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen (RL 2014/23/EU) umgesetzt werden. Die Bestimmungen sind bis zum 18.04.2016 in deutsches Recht umzusetzen.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundesregierung beschließt Reform des Vergaberechts. beck-aktuell, 08.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/191136)



