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Bundesregierung legt Gesetzentwurf zu grenzüberschreitendem Informationsaustausch über Verkehrsdelikte vor

Schutz des Anwaltsberufs

Mit dem Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (BT-Drs. 18/8559) will die Bundesregierung mehrere europarechtliche Vorschriften im Straßenverkehrsrecht in nationales Recht umsetzen. Wie der Pressedienst des Deutschen Bundestages am 27.05.2016 meldet, geht es dabei unter anderem um die Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über Verkehrsdelikte, die die Straßenverkehrssicherheit gefährden, und um die Regelung der für die internetbasierte Zulassung erforderlichen Verfahren.

Vereinheitlichung von Begrifflichkeiten

Für die Realisierung einer vollelektronischen Registerführung sollen mit dem Gesetzentwurf die Registervorschriften und erforderlichen Ermächtigungsnormen im Straßenverkehrsgesetz, Kraftfahrsachverständigungsgesetz und Fahrerlehrergesetz ergänzt werden. Fahrerlaubnisrechtlich sollen zudem Begrifflichkeiten systematisch vereinheitlicht werden.

Vorschlag zu Begleitung von Großraum- und Schwertransporten begrüßt

Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme einen Vorschlag zur Begleitung von Großraum- und Schwertransporten. Die Bundesregierung befürwortete in ihrer Gegenäußerung die vorgeschlagene Ergänzung.