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Bundesregierung legt Gesetzentwurf zum Verbot von E-Zigaretten für Jugendliche vor

Schüler entlasten Jugendrichter

Die Abgabe und der Konsum von elektronischen Zigaretten und Shishas an und durch Jugendliche sollen verboten werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, mit dem die Abgabe- und Konsumverbote für Tabakwaren im Jugendschutzgesetz und im Jugendarbeitsschutzgesetz auf elektronische Zigaretten und Shishas ausgeweitet werden sollen (BT-Drs. 18/6858).

Gesundheitsrisiken durch E-Zigaretten

Die Bundesregierung verweist in der Begründung zum Gesetzentwurf auf die Gesundheitsrisiken des Sucht- und Nervengiftes Nikotin, das auch beim Konsum von elektrischen Zigaretten und Shishas mit Nikotinlösung eingeatmet werde. Auch der Konsum nikotinfreier elektronischer Zigaretten und Shishas sei gesundheitsgefährdend, da beim Verdampfen der verwendeten Flüssigkeiten karzinogene Stoffe entstünden. Laut einer Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung von 2014 habe bereits jeder fünfte Minderjährige in der Altersgruppe zwischen zwölf und 17 Jahren schon einmal eine Shisha und jeder siebte eine elektronische Zigarette probiert.