Bundesregierung legt Gesetzentwurf zu besserer finanzieller Absicherung von Seeleuten vor

Zitiervorschlag
Bundesregierung legt Gesetzentwurf zu besserer finanzieller Absicherung von Seeleuten vor. beck-aktuell, 12.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186731)
Seeleute sollen besser gegen finanzielle Risiken in möglichen Gefährdungssituationen abgesichert sein, zum Beispiel bei einem Im-Stich-Lassen durch den Reeder. Hierzu hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes (SeeArbG) von 2013 vorgelegt (BT-Drs.18/6162).
Anpassung des SeeArbG an Anforderungen des Seearbeitsübereinkommens
Grundlage für das Gesetz sind Vorgaben des internationalen Seearbeitsübereinkommens von 2006. Da die bisherigen nationalen Rechtsvorschriften teilweise keine ausreichenden Bestimmungen enthielten, um den geänderten Vorgaben des Seearbeitsübereinkommens gerecht zu werden, erfolge nun eine Neuregelung, schreibt die Bundesregierung. So werde das SeeArbG auch für die Besatzungsmitglieder von unter deutscher Flagge fahrenden Handelsschiffen an die geänderten Anforderungen des Seearbeitsübereinkommens angepasst.
Reeder soll künftig Versicherungs- und Entschädigungspflicht treffen
Um die Ansprüche der Seeleute im Fall des Im-Stich-Lassens finanziell abzusichern, soll unter anderem der Reeder verpflichtet werden, eine Versicherung abzuschließen, der die Ansprüche der Besatzungsmitglieder abdeckt. Ebenfalls geregelt wird die Pflicht der Reeder zur Entschädigung aller an Bord tätigen Seeleute oder deren Hinterbliebenen bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.
- Redaktion beck-aktuell
Zitiervorschlag
Bundesregierung legt Gesetzentwurf zu besserer finanzieller Absicherung von Seeleuten vor. beck-aktuell, 12.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186731)


