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Bundesregierung ermöglicht Verfahren gegen Jan Böhmermann

„Das unsichtbare Recht“

Die Bundesregierung wird die strafrechtliche Verfolgung des Satirikers Jan Böhmermann auf das Strafverlangen des türkischen Präsidenten Erdoğan hin ermöglichen. Dies erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am 15.04.2016 in Berlin. In einem Rechtsstaat wie Deutschland sei es Sache der Gerichte, Persönlichkeitsrechte und Belange der Pressefreiheit gegeneinander abzuwägen.

Bundesregierung erteilt Ermächtigung

Mit Schreiben vom 07.04.2016 hatte die Republik Türkei ein Strafverlangen hinsichtlich des Moderators Jan Böhmermann wegen dessen in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragenen Gedichts "Schmähkritik" über Präsident Erdogan gestellt. Gesetzliche Voraussetzung für die Strafverfolgung des speziellen Delikts der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten ist eine Ermächtigung der Bundesregierung. Diese Ermächtigung habe die Bundesregierung trotz unterschiedlicher Auffassungen im Ergebnis im vorliegenden Fall erteilt, sagte Merkel.

Rechtliche Prüfung ist keine Aufgabe der Regierung

Im Rechtsstaat sei es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen. In ihm bedeute die Erteilung einer Ermächtigung zur Strafverfolgung des speziellen Delikts der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten weder eine Vorverurteilung des Betroffenen noch eine vorgreifende Entscheidung über Grenzen der Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit, sondern lediglich, dass die rechtliche Prüfung der unabhängigen Justiz überantwortet wird und nicht die Regierung, sondern Staatsanwaltschaften und Gerichte das letzte Wort haben werden. Genau in diesem und in keinem anderen Verständnis, genau in diesem und in keinem anderen Gesamtrahmen habe die Bundesregierung im vorliegenden konkreten Fall hinsichtlich des Moderators Jan Böhmermann die Ermächtigung erteilt.

Merkel nimmt Türkei in die Pflicht

Merkel führte weiter aus, dass in einer engen Partnerschaft die gegenseitige, auch völkerrechtlich geschuldete Achtung ebenso wie der offene Austausch zu den Entwicklungen des Rechtsstaats, der Unabhängigkeit der Gerichte und des Meinungspluralismus von besonderer Bedeutung sei. Umso mehr erfülle sie die Lage der Medien in der Türkei und das Schicksal einzelner Journalisten wie auch Einschränkungen des Demonstrationsrechts mit großer Sorge. Die Bundesregierung will daher auch in Zukunft auf allen Ebenen die Postulate von Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und Pluralismus gegenüber der Türkei anmahnen. Die Achtung und der Schutz von Grundrechten wie der Meinungsfreiheit, der Kunstfreiheit und der Pressefreiheit werde auch von der Türkei eingefordert.

§ 103 StGB wird bis 2018 abgeschafft

Darüber hinaus teilte Merkel mit, dass unabhängig von diesem konkreten Verfahren die Bundesregierung der Auffassung ist, dass § 103 StGB als Strafnorm zum Schutz der persönlichen Ehre für die Zukunft entbehrlich ist. Die Regierung wolle daher einen Gesetzentwurf zu seiner Aufhebung vorlegen, der noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden und 2018 in Kraft treten soll.