Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zu Deutsch-Tschechischem Polizeivertrag

Zitiervorschlag
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zu Deutsch-Tschechischem Polizeivertrag . beck-aktuell, 16.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183271)
Die Bundesregierung hat am 16.12.2015 den Gesetzentwurf zum Deutsch-Tschechischen Polizeivertrag beschlossen. Der neue Vertrag soll dazu beitragen, die grenzüberschreitende Kriminalität in Zukunft noch wirksamer zu bekämpfen, erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Das neue Abkommen verbessere insbesondere die rechtlichen Grundlagen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Polizei-, Grenz- und Zollbehörden.
Polizeibeamte sollen beiderseits der Grenze Hoheitsrechte ausüben dürfen
Wie das Bundesinnenministerium mitteilt, gestattet der Vertrag nunmehr, dass Polizeibeamte bei gemeinsamen Einsätzen beiderseits der Grenze Hoheitsrechte ausüben können. Dies erleichtere die Zusammenarbeit im Rahmen gemeinsamer Streifen und schaffe Raum für weitergehende Kooperationsformen. Die Möglichkeit der unmittelbaren Zusammenarbeit soll auf das Gebiet von ganz Sachsen und Bayern erweitert werden. Für diesen erheblich erweiterten Bereich sei zukünftig auch das Gemeinsame Zentrum Petrovice-Schwandorf zuständig. Die Wege bei der Zusammenarbeit würden erheblich verkürzt.
Künftig Zusammenarbeit auch bei Ordnungswidrigkeiten
Die Zusammenarbeit wird nach den Plänen der Bundesregierung auch auf Ordnungswidrigkeiten erstreckt. Dies ermögliche den polizeilichen Informationsaustausch beispielsweise auch in den Fällen, die in einem Staat als Straftat und in dem anderen als Ordnungswidrigkeit gelten. Der Zoll werde vollständig und gleichberechtigt in das Abkommen einbezogen. Alle Bestimmungen gelten danach künftig für Polizei und Zoll gleichermaßen. Dies erleichtere die behördenübergreifende Zusammenarbeit, beispielsweise im Gemeinsamen Zentrum. Polizeiliche Maßnahmen in grenzüberschreitenden Zügen könnten künftig über die Grenze hinaus fortgesetzt werden.
Zustimmung des Gesetzgebers erforderlich
Der derzeit geltende deutsch-tschechische Polizeivertrag vom 19.09.2000 stammt noch aus der Zeit vor dem EU-Beitritt der Tschechischen Republik. Er bleibt laut Bundesinnenministerium in Teilen hinter dem zwischenzeitlich auch für die Tschechische Republik geltenden europäischen Rechtsrahmen sowie anderen bilateralen Polizeiverträgen, welche die Bundesrepublik Deutschland mit ihren Nachbarstaaten geschlossen hat, zurück. Mit dem Gesetz sollen die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des neuen deutsch-tschechischen Polizeivertrages geschaffen werden, der am 28.04.2015 in Prag unterzeichnet wurde. Da sich das Abkommen auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung im Sinne von Art. 59 Abs. 2 Satz 1, 2. Alt. GG bezieht, bedarf es für seine Inkraftsetzung der Zustimmung des Gesetzgebers.
- Redaktion beck-aktuell
Zitiervorschlag
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zu Deutsch-Tschechischem Polizeivertrag . beck-aktuell, 16.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183271)



