Bundesregierung beschließt Finanzmarktnovellierung

Zitiervorschlag
Bundesregierung beschließt Finanzmarktnovellierung. beck-aktuell, 15.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177731)
Die Bundesregierung will die Rechte und den Schutz von privaten Kleinanlegern stärken. Das geht aus dem Entwurf des Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes hervor, den der Bundestag beschlossen hat. Die geplante Neuregelung sehe die Umsetzung europäischer Richtlinien und Verordnungen in deutsches Recht vor. Der europäische Gesetzgeber hatte diese Vorschriften infolge der Finanzkrise erlassen, um die Transparenz und Integrität der Finanzmärkte sowie den Anlegerschutz zu verbessern. Das "Erste Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte" soll bis zum 03.07.2016 in Kraft treten.
Mehrere EU-Vorschriften im Fokus
Umgesetzt werden sollen Im Einzelnen die überarbeitete Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD) und -verordnung (MAR), die EU-Verordnung über Zentralverwahrer (CSD-VO) sowie die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-VO). Erforderlich sind hierfür Anpassungen im Wertpapierhandelsgesetz, Kreditwesengesetz und Börsengesetz. Hinzu kommen Änderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz und Kapitalanlagegesetzbuch sowie zahlreiche Folgeänderungen in anderen Vorschriften.
Kleinanleger sollen besser geschützt werden
Unter anderem soll nach Angaben der Bundesregierung das erst vor wenigen Jahren eingeführte Beratungsprotokoll bei Geldanlagen bald Geschichte sein. Stattdessen sollen Anlageberater ihren Privatkunden künftig eine "Geeignetheitserklärung" vorlegen. Sie soll vor Abschluss des Wertpapiergeschäfts die erbrachte Beratung nennen und erläutern, dass der Berater die Präferenzen, Anlageziele und die sonstigen Merkmale des Kunden beachtet hat. Sie ist den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger bereitzustellen. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die Straf- und Bußgeldvorschriften zu verschärfen und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit weiteren Aufsichtsbefugnissen auszustatten.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundesregierung beschließt Finanzmarktnovellierung. beck-aktuell, 15.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177731)



