Reform des europäischen Urheberrechts nachbesserungsbedürftig

Zitiervorschlag
Reform des europäischen Urheberrechts nachbesserungsbedürftig. beck-aktuell, 02.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/168036)
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt die Pläne der EU-Kommission zur Reform des europäischen Urheberrechts nur teilweise. Dies geht aus einer Stellungnahme vom Oktober 2016 hervor, in der sie sich zum Richtlinienvorhaben über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt, zum Entwurf der Verordnung bestreffend bestimmte Online-Sendungen von Rundfunkveranstaltern und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Radioprogrammen und zur geplanten Umsetzung des Marrakesch-Vertrages geäußert hat.
BRAK befürchtet Ausgleich auf geringstem Niveau bei Nutzung zu Unterrichtszwecken
Aus Sicht der Wissenschaft begrüßenswert sei die Ausnahmeregelung für Text- und Datamining zu wissenschaftlichen Zwecken. Kritisch sieht die BRAK allerdings die Anwendung des Drei-Stufen-Tests in diesem Zusammenhang. Für diesen Test sei bei der Umsetzung einer zwingend zu schaffenden Bereichsausnahme kein Raum mehr, so dass die Verweisung entfallen sollte. Weiter vorgesehen sei eine Ausnahmeregelung für die Veranschaulichung zu Unterrichtszwecken. Insoweit müssten die Mitgliedsstaaten laut Entwurf zwar einen angemessenen Ausgleich für den Schaden schaffen, der den Rechtsinhabern aufgrund der Ausnahmeregelung entstehe. Indes bestehe die Gefahr, dass dieser angemessene Ausgleich zu einem Ausgleich auf "geringstem" Niveau verkomme, moniert die BRAK. Bei der vorgeschlagenen Privilegierung von Einrichtungen des Kulturerbes fordert die BRAK eine nähere Definition des Begriffs des in der Sammlung befindlichen "items" vor.
Keine Bedenken gegen verwandtes Schutzrecht für Verleger
Keine Bedenken bestünden gegen die Einführung eines verwandten Schutzrechts für die Verleger von Presseveröffentlichungen. Weshalb allerdings der Begriff des "service providers" und nicht derjenige des "Publishers" gewählt wurde, sei nicht verständlich. Zu begrüßen sei gerade vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils zur Gegnerfreiheit von Verwertungsgesellschaften, dass nach Art. 12 des Richtlinienentwurfs die Übertragung oder Einräumung von Rechten seitens eines Urhebers an den Verleger eine "ausreichende rechtliche Grundlage" für eine Beteiligung des Verlegers am Vergütungsaufkommen aus Ausnahmeregelungen und Beschränkungen der entsprechenden Rechte darstellen soll.
- Redaktion beck-aktuell
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Reform des europäischen Urheberrechts nachbesserungsbedürftig. beck-aktuell, 02.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/168036)



