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Bundesrat will flexiblere Personalplanung im Justizbereich möglich machen

Vollzeit mit der Brechstange?

Mit einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat am 17.06.2016 beschlossen hat, soll den Ländern mehr Flexibilität bei der Personalplanung im Justizbereich eingeräumt werden. Über Öffnungsklauseln im Rechtspflegergesetz sollen die Justizverwaltungen bestimmte Angelegenheiten im Bereich der Nachlasssachen vom Richter auf den Rechtspfleger und im Bereich der Kosten- und Vergütungsfestsetzung vom Rechtspfleger auf den Urkundsbeamten übertragen können (BR-Drs. 101/16 (B)).

Ziel: Überlastung von Richtern entgegenwirken

Die Vorschläge sollen den Ländern die Möglichkeit eröffnen, auf die unterschiedliche Arbeitsbelastung von Richtern, Rechtspflegern und Urkundsbeamten flexibel reagieren zu können. Während für letztere aufgrund des technischen Fortschritts im EDV-Bereich mittel- bis langfristig mit einer geringeren Auslastung zu rechnen sei, bestehe beim Richter- und Rechtspflegerpersonal in vielen Ländern seit Jahren eine Überlastung. Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die sechs Wochen Zeit hat, hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Dann muss sie den Entwurf des Bundesrates an den Deutschen Bundestag weiterleiten.