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Bundesrat will ab 2025 keine Kleingruppenhaltung von Legehennen mehr

Schutz des Anwaltsberufs

Nach dem Willen der Länder soll die Haltung von Legehennen in Kleingruppen nur noch bis Ende 2025 zulässig sein, in Härtefällen bis Ende 2028. Der Bundesrat hat dazu am 06.11.2015 einen entsprechenden Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (BR-Drs. 112/15) beschlossen.

Regelungslücke nach BVerfG-Entscheidung

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 (BeckRS 2010, 56424) die bis dahin geltenden Bestimmungen aus formalen Gründen für verfassungswidrig erklärt. Als Folge der so entstandenen Regelungslücke steht es seitdem im Ermessen eines jeden Landes, zu entscheiden, wie eine Kleingruppenhaltung ausgestaltet werden muss. Die Länder schlagen nun eine bundesweite Regelung vor, um die Haltung von Legehennen in Kleingruppen zu befristen.

Kleingruppenhaltung nur noch von geringer Bedeutung

Im Vergleich zur Freiland- und Bodenhaltung habe die Kleingruppenhaltung nur noch eine geringe Bedeutung, heißt es zur Begründung des Verordnungsentwurfs. Eine bundeseinheitliche Verordnung diene sowohl der Verbesserung des Tierschutzes als auch der Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen für die Legehennenhalter in Deutschland.