Bundesrat stimmt Girokonto für Jedermann zu

Zitiervorschlag
Bundesrat stimmt Girokonto für Jedermann zu. beck-aktuell, 18.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178931)
Jeder Verbraucher hat künftig das Recht auf ein Girokonto. Der Bundesrat stimmte dem entsprechenden Gesetz am 18.03.2016 zu. Das Recht auf ein Girokonto gilt unabhängig davon, ob sich jemand nur vorübergehend in Deutschland aufhält oder einen festen Wohnsitz hat, also auch für Asylsuchende und Obdachlose. Mit dem Gesetz wird die europäische Zahlungskontenrichtlinie 2014/92/EU umgesetzt.
Konto auf Guthabenbasis
Das Recht auf ein Girokonto bezieht sich auf ein Konto auf Guthabenbasis: Durch das Konto sollen alle Menschen am Zahlungsverkehr teilnehmen können. Es ermöglicht grundlegende Finanzdienste wie Ein- oder Auszahlungen sowie das Lastschrift-, Überweisungs- und Zahlungskartengeschäft. Nicht umfasst ist das Recht, das Konto zu überziehen. Ablehnen darf eine Bank den Antrag des Verbrauchers nur dann, wenn dieser schon ein Basiskonto nutzt, die Bank ihm bereits ein Konto wegen Zahlungsverzuges kündigte oder er eine Straftat gegen die Bank verübt hat.
Mehr Gebührentransparenzund schnellerer Wechsel der Bank
Das Gesetz soll zudem die Transparenz bei den Kontogebühren verbessern. Banken müssen Verbraucher künftig sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Vertragslaufzeit über die Entgelte informieren, die für die Kontoführung anfallen. Kontoinhaber sollen durch die Neuregelung außerdem schneller und einfacher zu einem anderen Institut wechseln können. Wenn der Kontenwechsel innerhalb des Landes geschieht, muss das neue Finanzinstitut die ein- und ausgehenden Überweisungen und Lastschriften des alten Kontos übernehmen.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundesrat stimmt Girokonto für Jedermann zu. beck-aktuell, 18.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178931)



