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Bundesrat stärkt Opferrechte in Strafverfahren

Parken in Pink

Verbrechensopfer werden vor Gericht künftig besser informiert, geschützt und betreut, meldet der Bundesrat nach seiner Plenarsitzung am 18.12.2015. Mit dem dort gebilligten dritten Opferrechtsreformgesetz erhalten alle Kinder und Jugendliche, die Opfer von schweren Gewaltverbrechen oder Sexualstraftaten wurden, im Prozess eine kostenlose psychosoziale Betreuung. Auch besonders schutzbedürftigen Erwachsenen kann ein Betreuer beigeordnet werden.

Mehr Informationen für Opfer

Der Anspruch von Opfern mit geringen Sprachkenntnissen auf eine Übersetzung bei Vernehmungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft sei nunmehr ausdrücklich normiert, so die Länderkammer weiter. Wer Anzeige erstatte, erhalte außerdem in Zukunft mehr Informationen über das anschließende Verfahren.

Umsetzung einer EU-Richtlinie

Mit den Neuregelungen werde eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz trete zu weiten Teilen am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.