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Bundesrat sieht Änderungsbedarf bei Erstattung der Integrationskosten

Carl von Ossietzky

Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die von der Bundesregierung geplante Entlastung der Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen. Zugleich stellte er in einer am 04.11.2016 beschlossenen Stellungnahme fest, dass der entsprechende Gesetzentwurf die zwischen Bund und Ländern im Juni 2016 getroffenen Vereinbarungen nicht in allen Punkten umsetzt. Er bittet deshalb um Nachbesserung im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Länder bitten um Korrekturen

Dabei drängt er unter anderem darauf, dass bei der Ermittlung der versprochenen Entlastung durch den Bund sämtliche relevanten Daten zugrunde gelegt werden und bei der Berechnung der flüchtlingsbedingten Mehrkosten ein früherer Stichtag gilt. Außerdem müsse die Zusage des Bundes, zur jährlichen Entlastung der Kommunen auf Anteile am Aufkommen der Umsatzsteuer zu verzichten, rechtsverbindlich ausgestaltet sein. Notwendig seien auch Korrekturen bei der Erstattung der Kosten für Bildungs- und Teilhabeleistungen, um den derzeit zunehmenden bundesweiten Fehlbeträgen entgegenzuwirken.

Bund will Länder mit 200 Milliarden Euro unterstützen

Der Bund möchte die Länder und Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen mit insgesamt fast 200 Milliarden Euro unterstützen. Mit dem Entwurf des Finanzausgleichslastengesetzes folgt die Bundesregierung ihrer Zusage an die Länder, sie bei der Integration von Flüchtlingen finanziell zu entlasten. Danach wird der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte für die Jahre 2016 bis 2018 übernehmen. Die Kommunen würden dadurch um 400 Millionen Euro in diesem Jahr und voraussichtlich um 900 Millionen Euro im Jahr 2017 sowie um 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2018 entlastet.

Jährliche Integrationspauschale und Gelder für Wohnungsbau

Vorgesehen ist auch, den Ländern für die Jahre 2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Dafür soll der Länderanteil an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes erhöht werden. Zusätzlich gewährt der Bund den Ländern für den Wohnungsbau Mittel in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2017 und 2018. Darüber hinaus setzt der Gesetzentwurf die im Koalitionsvertrag vereinbarte jährliche Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden ab 2018 um. Hierfür verzichtet der Bund auf Anteile am Aufkommen der Umsatzsteuer und erhöht seine Beteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Parallele Beratungen in Bundestag und Bundesrat

Der Bundestag hat den Entwurf bereits am 20.10.2016 in erster Lesung beraten, da die Bundesregierung das Verfahren als besonders eilbedürftig gekennzeichnet hat. Sie reicht daher dem Parlament die Stellungnahme des Bundesrates vom 04.11.2016 zusammen mit ihrer Gegenäußerung nach.