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Bundesrat möchte Sozialleistungen für Asylsuchende ausweiten

Schutz des Anwaltsberufs

Die von der Bundesregierung geplante Anpassung der Regelbedarfe für Asylsuchende muss nach Ansicht der Länder auch auf Personen erstreckt werden, denen wegen Lebensgefahr Asyl gewährt wurde. Es gebe keinen Grund, diese Gruppe von den Leistungen auszunehmen, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates vom 04.11.2016.

Integration besser honorieren

Außerdem bitten die Länder um Prüfung, ob der geplante Freibetrag für Asylsuchende auf Einnahmen aus einer Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Freiwilligen Sozialen beziehungsweise Ökologisches Jahres erstreckt werden kann. Auch solche Tätigkeiten sprächen für eine gelungene Integration und sollten entsprechend privilegiert werden.

Sozialbetrug verhindern

Darüber hinaus spricht sich der Bundesrat dafür aus, auch bei Asylsuchende ein Kontoabrufverfahren zu ermöglichen, um Sozialbetrug zu verhindern. Derartige Verfahren seien bei anderen Empfängern von Sozialhilfe vorgesehen. Asylsuchende dürften insofern nicht bessergestellt sein.

Neue Bedarfsstufe für Sammelunterkünfte – Freibetrag bei Ehrenamt

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 542/16) werden die Sozialleistungen für Asylsuchende angepasst. Die Neuregelung war erforderlich, da das Statistische Bundesamt neue Zahlen zur Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorgelegt hat. Danach sollen alleinstehende Asylsuchende 2017 statt 354 Euro nur noch 332 Euro erhalten. Grund ist die Herausnahme der Ausgaben für Haushaltsenergie und Wohnungsinstandhaltung. Sie werden gesondert als Sachleistungen erbracht – wie auch schon der Hausrat. Für erwachsene Leistungsberechtigte in Sammelunterkünften gibt es eine neue Bedarfsstufe. Um Asylsuchende zu motivieren, sich ehrenamtlich zu engagieren, sollen sie künftig einen Freibetrag erhalten, der nicht auf ihre Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angerechnet wird. Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann danach mit bis zu 200 Euro vergütet werden.

Parallele Beratungen in Bundestag und Bundesrat

Der Bundestag hat den Entwurf bereits am 21.10.2016 in erster Lesung beraten, da die Bundesregierung das Verfahren als besonders eilbedürftig gekennzeichnet hat. Sie reicht daher dem Parlament die Stellungnahme des Bundesrates vom 04.11.2016 zusammen mit ihrer Gegenäußerung nach. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung durch den Bundestag wird der Bundesrat abschließend über seine Zustimmung zu dem Gesetz entscheiden, das zum 01.01.2017 in Kraft treten soll.