Bundesrat gibt grünes Licht für E-Health-Gesetz

Zitiervorschlag
Bundesrat gibt grünes Licht für E-Health-Gesetz. beck-aktuell, 18.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183046)
Das E-Health-Gesetz, das der Bundesrat in seiner Sitzung am 18.12.2015 billigte, führt elektronische Kommunikationsverfahren in die medizinische Versorgung ein. Ziel sei es, so die Länderkammer, die Akteure im Gesundheitswesen besser miteinander zu vernetzen und Patientendaten schnell abrufbar zu machen. Damit seien auch in Notfällen sichere und effektive Behandlungen möglich.
Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte geschaffen
Das Gesetz führe die elektronische Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten innerhalb von zwei Jahren flächendeckend ein. Damit würden die Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte geschaffen. Ab 2018 sollen die Notfalldaten eines Patienten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden, wenn der Patient das wünscht - damit seien wichtige Informationen über bestehende Allergien oder Vorerkrankungen im Ernstfall schnell verfügbar. Das Gesetz werde nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und trete einen Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundesrat gibt grünes Licht für E-Health-Gesetz. beck-aktuell, 18.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183046)



