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Bundesrat fordert zukunftsfähige Drogenersatztherapie

Revitalisierte VwGO

Die Länderkammer setzt sich mit einer Entschließung vom 18.12.2015 für eine zukunftsfähige Drogenersatztherapie ein. Sie fordert die Bundesregierung auf, die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung zu ändern. Dabei sei den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen zur sogenannten Substitutionsbehandlung Rechnung zu tragen (BR-Drs. 603/15 (B)).

Flächendeckendes Angebot des zentralen Bausteins der Suchthilfe in Gefahr

Ziel einer Drogenersatztherapie ist es, die Menge des verabreichten Ersatzstoffes langsam zu senken und so ein drogenfreies Leben zu ermöglichen. Sie habe sich seit vielen Jahren als zentraler Baustein der Suchthilfe bewährt, führt der Bundesrat in seiner Entschließung aus. Patienten könnten mit ihrer Hilfe gesundheitlich stabilisiert, vor der sozialen Verelendung bewahrt und vielfach auch wieder in das Arbeitsleben eingegliedert werden. Die Anpassung ist nach Ansicht der Länder notwendig, da immer weniger Ärzte diese Behandlung anbieten – dies gefährde das flächendeckende Angebot. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird.