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Bundesrat fordert mehr Tierschutz in der Geflügelhaltung

Parken in Pink

Der Bundesrat setzt sich für spezifische Mindestanforderungen bei der Mastputenhaltung ein. Mit seinem Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (BR-Drs. 311/15) möchte er Regelungen zu einer verhaltensgerechten Unterbringung und Pflege auf den Weg bringen. Unter anderem sind detaillierte Vorschriften zu Rückzugsmöglichkeiten, Luftzirkulation und zur Fütterung vorgesehen.

Derzeit keine speziellen Regelungen für Mastputen-Haltung

Für die Haltung von Mastputen gelten derzeit die Vorschriften des Tierschutzgesetzes und die allgemeinen Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung – spezifische Vorschriften für die Putenhaltung existieren bislang nicht. Die Vorlage wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird.