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Bundesrat fordert Finanzierungskonzept zur Lärmsanierung

Parken in Pink

Der Bundesrat drängt darauf, dass sich der Bund an der Lärmsanierung kommunaler Straßen finanziell beteiligt. Er hat hierzu am 04.11.2016 einen Gesetzentwurf (BR-Drs. 572/16 (B)) beschlossen. Die Länder allein könnten die erforderlichen Maßnahmen zur Minderung des Straßenverkehrslärms nicht stemmen, heißt es in der Begründung.

Finanzierungsprogramm des Bundes schon länger in der Diskussion

Bereits seit 2012 ist ein Finanzierungsprogramm des Bundes zur Lärmsanierung kommunaler Straßen in der Diskussion. Mehrfach hatten die Länder den Bund aufgefordert, sich der Sache anzunehmen und die Kommunen bei den erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen zu unterstützen (BR-Drs. 458/13).

Verweis auf schwerwiegende lärmbedingte Gesundheitsrisiken

Der Gesetzentwurf soll nun Abhilfe schaffen. Darin betonen die Länder, dass Straßenverkehrslärm eine enorme Belastung für den Menschen darstellt. Die Auswirkungen auf die Gesundheit seien unbestritten und müssten sehr ernst genommen werden. Nicht umsonst verweise die Weltgesundheitsorganisation auf einen Zusammenhang von Straßenlärm und Herz-Kreislauferkrankungen. Aktuellen Erhebungen zufolge seien 3,2 Milliarden Euro für die Sanierung kommunaler Straßen erforderlich.

Länder betonen gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes

Der Bundesrat sieht den Bund bei den erforderlichen Investitionen in gesunde Wohnverhältnisse in einer gesamtstaatlichen Verantwortung. Aus verfassungsrechtlicher Sicht sei die Beteiligung deshalb zulässig. Zunächst beschäftigt sich nun die Bundesregierung mit der Länderinitiative. Sie leitet sie dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zur Entscheidung weiter.