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Bundesrat billigt zentrales Transplantationsregister

Orte des Rechts

In Deutschland wird es künftig ein bundesweit einheitliches Transplantationsregister geben. Der Bundesrat billigte am 23.09.2016 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages (BR-Drs. 459/16).

Mehr Transparenz und Zugang der Forschung zu den Daten

Das Register führt alle transplantationsmedizinischen Daten zusammen. Ziel ist es, Erkenntnisse zu gewinnen, die zu einer Verbesserung und Weiterentwicklung der transplantationsmedizinischen Versorgung und zu mehr Transparenz beitragen. Unter Wahrung des Datenschutzes soll auch die wissenschaftliche Forschung Zugang zu den Daten erhalten. Bislang ist die Erhebung transplantationsmedizinischer Daten in Deutschland dezentral organisiert. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und soll im Wesentlichen einige Tage nach der Verkündung in Kraft treten.