Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Bundesrat billigt weitere Hilfen für DDR-Dopingopfer

Schutz des Anwaltsberufs

Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht für die Einrichtung eines mit 10,5 Millionen Euro ausgestatteten Hilfefonds für Dopingopfer des DDR-Sports (BR-Drs. 298/16 (B)). Damit können weitere 1.000 Anspruchsberechtigte eine einmalige finanzielle Hilfe erhalten.

Gesundheitliche Schäden nach Doping in staatlichem Auftrag

In der DDR wurden Hochleistungssportler systematisch im staatlichen Auftrag gedopt – in der Regel mit Anabolika. Etliche dieser Sportlerinnen und Sportler erlitten dadurch teils erhebliche gesundheitliche Schäden.

Erstes Hilfegesetz außer Kraft getreten

Ein erstes Hilfegesetz war Ende 2007 nach Ausschöpfung der Fondsmittel in Höhe von zwei Millionen Euro außer Kraft getreten. Daraus hatten DDR-Dopingopfer eine finanzielle Unterstützung von jeweils rund 10.500 Euro als einmalige Hilfe erhalten.

Ansprüche bis Ende Juni 2017 geltend zu machen

Zwischenzeitlich sind laut Bundesrat neue Opfer bekannt geworden, die nach damaligen Kriterien einen Anspruch auf eine entsprechende Hilfe gehabt hätten, aber nicht berücksichtigt werden konnten. So habe sich beispielsweise gezeigt, dass einige schwere Gesundheitsschäden infolge des Dopings erst jetzt zu Tage treten. Diese Personen sollen nun nach denselben Kriterien und Verfahren und in gleicher Höhe einmalige Zahlungen erhalten. Entsprechende Ansprüche sollten bis zum 30.06.2017 beim Bundesverwaltungsamt geltend gemacht werden. Das Gesetz (BR-Drs. 298/16), das am 02.06.2016 vom Bundestag verabschiedet worden war, wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Verkündung vorgelegt.