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Bundesrat billigt Verlängerung von Sicherheitsgesetzen

Vollzeit mit der Brechstange?

Die Terrorismusbekämpfungsgesetze, die nach den Anschlägen vom 11.09.2001 eingeführt wurden, werden um weitere fünf Jahre verlängert. In seiner Sitzung am 27.11.2015 erhob der Bundesrat dagegen keine Einwendungen. Derzeit sind die Vorschriften bis Januar 2016 befristet. Sie enthalten unter anderem Befugnisse für Nachrichtendienste, Auskünfte bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und Telekommunikationsdiensten einzuholen.

Erneute Befristung und Evaluierung

Die Anwendung der Terrorismusbekämpfungsgesetze durch die Behörden wurde von unabhängigen Wissenschaftlern evaluiert. Eine weitere Evaluation wird vor Ablauf der neuen Geltungsfrist durchgeführt - diese läuft bis Januar 2021.