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Bundesrat billigt vereinfachtes Ausweisungsrecht

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Im Eilverfahren hat der Bundesrat am 26.02.2016 Erleichterungen im Ausweisungsrecht gebilligt - nur einen Tag nach dem Beschluss des Bundestages. Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung liegt künftig ein sogenanntes schwerwiegendes Ausweisungsinteresse vor. Ebenso sieht das Gesetz vor, Asylbewerbern, die in Deutschland Straftaten begangen haben, die Anerkennung als Flüchtling konsequenter als bisher zu versagen.

Ausweisung bei Bewährungsstrafe möglich

Nach dem Gesetz liegt künftig ein sogenanntes schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bereits dann vor, wenn ein Ausländer zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde. Voraussetzung ist, dass die Straftat mit Gewalt oder mit einer Gewaltandrohung begangen wurde. Bei einer Verurteilung von mindestens einem Jahr liegt künftig ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse vor.

Interesse des Ausländers an Verbleib wird berücksichtigt

Bei der Entscheidung über die Ausweisung ist wie bisher auch das Interesse des Ausländers zu berücksichtigen, in Deutschland zu bleiben. Insofern gibt es keinen Automatismus, der zwingend zu einer Ausweisungsentscheidung führt. Das Gesetz sieht zudem vor, Asylbewerbern, die in Deutschland Straftaten begangen haben, die Anerkennung als Flüchtling konsequenter als bisher zu versagen. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt einen Tag nach seiner Verkündung in Kraft.