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Bundesrat billigt Prostituiertenschutzgesetz

Berufe mit Haltung

Der Bundesrat hat am 23.09.2016 das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (BR-Drs.-Nr.: 457/16) gebilligt. Dies teilte die Länderkammer am selben Tag mit. Kern des Gesetzes ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe.

Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen und persönliche Zuverlässigkeit des Bordellbetreibers erforderlich

Die Erlaubnis setzt die Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen voraus, wie die Einhaltung von Hygienestandards und Arbeitsschutzbestimmungen. Außerdem müssen sich Bordellbetreiber künftig einer persönlichen Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen.

Anmeldepflicht für Prostituierte

Die Ausübung der Prostitution selbst bleibt weiterhin erlaubnisfrei, Prostituierte müssen ihre Tätigkeit aber anmelden. Die ausgestellte Anmeldebescheinigung ist für zwei Jahre gültig und kann verlängert werden. Prostituierte müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach jährlich eine gesundheitliche Beratung beim öffentlichen Gesundheitsdienst wahrnehmen, unter 21-Jährige im halbjährlichen Abstand.