In Niedersachsen vorerst keine Maskenpflicht in Diskos, Clubs und Bars mehr
In niedersächsischen Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnlichen Einrichtungen muss vorerst keine Maske mehr getragen werden. Das Oberverwaltungsgericht des Landes in Lüneburg hat sowohl die Regelung, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske mindestens des Schutzniveaus FFP2/KN 95 vorsieht (§ 12 Abs. 3 Corona-VO Niedersachsen), vorläufig außer Vollzug gesetzt als auch die zum Tragen einer medizinischen Maske als Mund-Nasen-Bedeckung (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Corona-VO).