Bundesrat billigt schärfere Kontrollen von Bewachungsunternehmen

Zitiervorschlag
Bundesrat billigt schärfere Kontrollen von Bewachungsunternehmen. beck-aktuell, 14.10.2016 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/168966)
Der Bundesrat hat am 14.10.2016 strengere Regeln für Sicherheitsfirmen gebilligt, die beispielsweise Flüchtlingsunterkünfte bewachen. Vorgesehen ist unter anderem, dass Bewachungsunternehmen künftig einen Sachkundenachweis anstatt des bisherigen Unterrichtungsnachweises vorweisen müssen. Die Gesetzesverschärfung ist eine Reaktion auf verschiedene Vorfälle, bei denen dem Bewachungspersonal Übergriffe in Flüchtlingsheimen vorgeworfen worden waren.
Versagung wegen Unzuverlässigkeit möglich
Bei ungeordneten Vermögensverhältnissen der Firmen soll diesen künftig die Erlaubnis versagt werden, ebenso bei Unzuverlässigkeit der Gewerbetreibenden. Das neue Gesetz zählt hierfür Regelbeispiele auf. Sicherheitspersonal, das bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und Großveranstaltungen in leitender Funktion eingesetzt wird, muss ebenfalls einen Sachkundenachweis erbringen, ebenso der Gewerbetreibende. Nach bisheriger Rechtslage reichte ein 80-stündiger Kurs bei der IHK ohne Abschlussprüfung aus.
Behörden können Auskünfte einholen
Die zuständigen Behörden können nach der Neuregelung Auskünfte bei der Polizei und bei den Landesbehörden für Verfassungsschutz einholen. Vorgesehen ist auch eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, um die Zuverlässigkeit zu überprüfen. Die Zuverlässigkeitsprüfung des Unternehmers und des Wachpersonals müsse alle drei Jahre wiederholt werden, heißt es in der entsprechenden Mitteilung des Bundesrats.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundesrat billigt schärfere Kontrollen von Bewachungsunternehmen. beck-aktuell, 14.10.2016 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/168966)


