Bundesrat billigt Reform des Sexualstrafrechts

Zitiervorschlag
Bundesrat billigt Reform des Sexualstrafrechts. beck-aktuell, 23.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169961)
Der Bundesrat hat am 23.09.2016 die Reform des Sexualstrafrechts (BR-Drs.-Nr.: 463/16) gebilligt, mit der das das Prinzip "Nein heißt Nein" verankert wird. Dies teilte die Länderkammer am selben Tag mit. Danach sind künftig alle sexuellen Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person strafbar.
Auch Überraschungsangriffe strafbar
Vorgesehen ist eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren für sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen des Opfers. Es reicht künftig aus, dass das Opfer seinen entgegenstehenden Willen entweder ausdrücklich verbal oder konkludent, etwa durch Weinen oder Abwehrhandlungen, ausdrückt. Eine Gewaltandrohung oder -ausübung ist nicht mehr Voraussetzung für die Strafbarkeit. Der Tatbestand umfasst auch das Ausnutzen einer Situation, in der das Opfer nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern. Auch Taten unter Ausnutzung des Überraschungsmoments sind künftig strafbar.
Neuer Tatbestand "Straftaten aus Gruppen"
Zudem wird es einen neuen Straftatbestand "Straftaten aus Gruppen" geben. Gedacht ist dabei an das sogenannte Antanzen, das in der Kölner Silvesternacht vielen Opfern passierte.
Neuer Tatbestand der sexuellen Belästigung und Verschärfung des Ausweisungsrechts
Ein neuer Straftatbestand der sexuellen Belästigung gilt künftig für solche Taten, die unterhalb der Erheblichkeitsschwelle für sexuelle Handlungen liegen. Zudem erleichtert das Gesetz, ausländische Täter auszuweisen, die sich nach den neu gefassten Strafnormen strafbar gemacht haben.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundesrat billigt Reform des Sexualstrafrechts. beck-aktuell, 23.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169961)



