Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Bundesrat berät Einführung eines nationalen Effizienzlabels für ältere Heizkessel

Attraktives Anwaltsnotariat

Der Bundesrat hat am 25.09.2015 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten, der ein Effizienzlabel für ältere Heizkessel einführen soll. In seiner Stellungnahme regt er an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob auch Mieter über die Effizienz der Heizungsanlagen unterrichtet werden sollten. Dies könne gegebenenfalls Einfluss auf die Motivation der Eigentümer zum Austausch ineffizienter Anlagen haben, so die Länderkammer.

Etikett soll sich an dem für Haushaltsgeräte orientieren

Der Gesetzentwurf schafft die Grundlage für die Einführung des nationalen Effizienzlabels für ältere Heizungsanlagen (Heizkessel). Das Etikett orientiert sich an den von vielen Elektro- und Haushaltsgeräten bekannten Aufklebern mit Angaben zu Energieeffizienzklassen von A bis G. Es soll die Verbraucher über den Effizienzstatus des alten Heizgerätes informieren und hierdurch die Motivation zum Austausch ineffizienter Heizgeräte erhöhen. Nach Darstellung der Bundesregierung erreichten derzeit über 70% der Altgeräte nur die Effizienzklassen C, D oder E, so der Bundesrat. Neue Heizkessel könnten hingegen die Effizienzklasse A oder – mit Kraft-Wärme-Kopplung beziehungsweise erneuerbaren Energien – sogar A +++ erlangen. Zur Vergabe des Etiketts sollen zum Beispiel Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger oder Gebäudeenergieberater berechtigt sein.