Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Bundeskabinett billigt Entwurf für Kulturgutschutzgesetz

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Das Bundeskabinett hat am 04.11.2015 dem umstrittenen Gesetzentwurf der Kulturstaatsministerin Monika Grütters zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts zugestimmt. Dies teilte die Regierung mit. Mit dem geplanten Gesetz soll der illegale Handel mit Kulturgut – vor allem mit Raubgut – bekämpft und national wertvolles Kulturgut besser vor Abwanderung geschützt werden.

Illegalen Handel mit Raubgut unterbinden

Das geplante Kulturgutschutzgesetz soll laut Entwurf zum einen insbesondere den internationalen illegalen Handel mit Kulturgut aus Raubgrabungen unterbinden. Grütters erklärte, die barbarischen Zerstörungen und Plünderungen des kulturellen Erbes der Menschheit in Syrien und Irak, aber auch in anderen Krisengebieten, forderten ein gemeinsames Vorgehen gegen Raubgrabungen und illegalen Handel. Diese dienten zunehmend auch der Finanzierung ausländischer Terrororganisationen. Durch klare Regeln zu Ein- und Ausfuhr und bei An- und Verkauf von Kulturgut leiste Deutschland seinen internationalen Beitrag zum Schutz des Weltkulturerbes.

National wertvolles Kulturgut besser vor Abwanderung schützen

Zum anderen soll der Schutz national wertvollen Kulturguts vor Abwanderung verbessert werden. Der Entwurf sieht dazu eine Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von Kulturgut  bestimmter  Kategorien,  in  Abhängigkeit von Alters und Wertgrenzen, ins EU-Ausland vor. "Bislang hing Deutschland der europäischen Entwicklung weit hinterher: Seit 23 Jahren ist es gute EU-weite - und damit auch für Deutschland - verpflichtende Praxis, Ausfuhrgenehmigungen für bestimmte Kulturgüter ins außereuropäische Ausland einzuholen. In fast allen anderen EU-Ländern gilt dies längst auch für den EU-Binnenmarkt. Deutschland führt das als eines der letzten EU-Länder jetzt auch ein, mit großzügigen Detailregelungen für den Kunsthandel", so Grütters. Darüber, was im Einzelfall als "national wertvoll" gelte, befänden auch weiterhin Sachverständige. Werke  lebender  Hersteller  oder  Urheber  dürften künftig nur  mit  deren  Zustimmung  eingetragen  werden.