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Bundeskabinett beschließt Modernisierung des Mutterschutzgesetzes

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Die Bundesregierung will Schwangere, frischgebackene Mütter und ihre Kinder besser absichern und hat dazu am 04.05.2016 eine Reform des Mutterschutzgesetzes beschlossen. Mit der Neuregelung soll das Mutterschutzgesetz, das seit 1952 nur geringfügig geändert wurde, moderner und an die heutige Zeit angepasst werden. Geplant ist insbesondere ein für alle Frauen einheitliches Niveau beim Gesundheitsschutz – sowohl in der Schwangerschaft als auch in den ersten Wochen nach der Entbindung. Erstmals werden in das Gesetz auch Schülerinnen und Studentinnen einbezogen. Kritik kam vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Er hält die geplante Reform für nicht ausreichend.

Längere Schutzfristen bei behinderten Kindern

Eine Neuerung ist, dass die Schutzfrist nach der Geburt eines behinderten Kindes von acht auf zwölf Wochen verlängert werden kann. Der Gesetzgeber erkenne dabei an, dass die Geburt für die Mutter in solchen Fällen häufig mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist. Dazu komme der höhere Pflegebedarf von behinderten Kindern. Geplant ist auch ein Kündigungsschutz für Frauen, die eine Fehlgeburt nach der zwölften Woche erlitten haben.

Erstmals auch Schülerinnen und Studentinnen einbezogen

Der Mutterschutz galt bislang für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Für Schülerinnen und Studentinnen hingegen gab es keine einheitlichen Regelungen. Nach der geplanten Neuregelung sollen erstmals auch sie in den Mutterschutz einbezogen werden. Dem DGB reicht dies nicht aus. Er fordert, dass auch Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen in das bundesgesetzliche Mutterschutzrecht einbezogen werden. Der Gesetzentwurf geht nun zur Beratung in den Bundestag. Auch der Bundesrat muss noch zustimmen.